Die Meister im nordrhein-westfälischen Handwerk suchen die unternehmerische Selbstständigkeit: Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) hat im Auftrag des Landes im ersten Halbjahr 2012 352 Meistergründungsprämien ausgezahlt und liegt damit auf dem Niveau der Vorjahre. (Foto: Garrelt Duin)
Auch Fliesenleger profitieren von dieser Förderung: Seit 1995, dem Jahr der Einführung der Meistergründungsprämie, bis zum Jahr 2006 wurden Prämien an insgesamt 197 Existenzgründer aus dem Gewerk "Fliesen-, Platten- Mosaikleger" ausgezahlt, seit 2007 bis heute wurden 23 Fliesenleger bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt.
Den Weg ins eigene Unternehmen ebnen
Über alle Gewerke hatte sich in den zurückliegenden Jahren die Zahl der Empfänger dieser Starthilfe zwischen 700 und knapp 800 eingependelt. Nach dem bisherigen Stand der Antragseingänge bei der LGH wird demnach auch 2012 dieses Ergebnis erreicht. Nach Ansicht des NRW-Wirtschaftsministers Garrelt Duin war es deshalb gut, die Meistergründungsprämie im Rahmen der Handwerksinitiative fortzusetzen und mit weiteren Maßnahmen zu verknüpfen. Wirtschaftsminister Duin: "Mit Maßnahmen wie der Meistergründungsprämie wollen wir dem unternehmerischen Nachwuchs im Handwerk den Weg in das eigene Unternehmen ebnen. Aber das reicht nicht aus. Deshalb soll eine Maßnahme wie der WachstumsScheck den Inhaberinnen und Inhabern dabei helfen, später ihr Unternehmen zu vergrößern und damit auch weitere Arbeitsplätze zu schaffen."
Arbeitsplätze werden geschaffen
Das Land fördert mit der Prämie Meister und Meisterinnen in Handwerk, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Der Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro ist an eine Mindestinvestitionssumme (20.000 Euro bei Frauen, 25.000 Euro bei Männern) geknüpft. Außerdem ist die Förderung an die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen gebunden: Bei Betriebsgründungen oder Beteiligungen müssen die Geförderten nach drei Jahren nachweisen, ob sie sozialversicherungspflichtige Arbeit für insgesamt wenigstens 24 Monate geschaffen haben. Wird ein Betrieb übernommen, so müssen die vorhandenen Arbeitsplätze mindestens zwölf Monate erhalten bleiben.
Eine Förderung, die sich rechnet
Zeiten mit guter Konjunktur und hoher Nachfrage nach Arbeitskräften verringern erfahrungsgemäß den Wunsch, sich selbstständig zu machen. Umso erfreulicher ist es nach Einschätzung von LGH-Geschäftsführer Reiner Nolten, dass auch im laufenden Jahr die Nachfrage nach Meistergründungsprämien bisher hoch ist: "Das ist gut für die Wirtschaft und die Verbraucher, es ist aber auch gut für den Steuerzahler. Schließlich ist das Programm nicht nur sehr erfolgreich, sondern auch überaus kostengünstig." Mit dieser Aussage bezieht Nolten sich auf die Arbeitsplatzeffekte der gegründeten Unternehmen: Mittelfristig werden in jedem von ihnen etwa 5,5 Stellen (inklusive der des Gründers) geschaffen oder gesichert, sodass nicht einmal 1.400 Euro an Steuergeldern pro Arbeitsplatz aufgewendet werden müssen.
