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Auch wer einen Betrieb übernimmt, kann in vielen Bundesländern dafür die Meistergründungsprämie beantragen. (Quelle: Pixabay)

Betrieb

11. August 2022 | Teilen auf:

Gründen mit Prämie: Rund 10.000 Euro für Meister

Wer nach der erfolgreich bestandenen Meisterprüfung einen Betrieb gründet, wird in rund der Hälfte aller Bundesländer dabei unterstützt. Die „Meistergründungsprämie“ muss aber unbedingt vor der Gründung beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch.

Das spendabelste Bundesland ist Berlin: Bis zu 15.000 Euro Gründungsprämie kann man dort erhalten. Manche Länder unterstützen gründende Meister mit nur 1.000 Euro, in den meisten Ländern kann man aber rund 10.000 Euro bekommen.

Mit dem Zuschuss wollen die Bundesländer Handwerksbetriebe fördern und Existenzgründungen erleichtern. Häufig werden neben Neugründungen auch Betriebsbeteiligungen oder -übernahmen gefördert. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in jedem Land unterschiedlich, wichtig ist, den Antrag bereits vor der Gründung zu stellen – auch, bevor man sich um einen Kredit kümmert: „Häufig hat die Bank die Meistergründungsprämie nicht auf dem Schirm“, weiß Felix Keller, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Konstanz. Wichtig sei daher, die Prämie im Vorfeld der Finanzierung zu beantragen. „Wenn der Kredit einmal steht, wird die Meistergründungsprämie nachträglich nämlich nicht mehr bewilligt.“ Gründerinnen und Gründer können die Prämie unmittelbar nach erfolgreichem Bestehen der letzten Meisterprüfung beantragen.

Die Handwerkskammern bieten zur Meistergründungsprämie Beratungsangebote an. Bei der Gründerplattform, einem Infoangebot, das von der KfW-Bank und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird, gibt es eine Übersicht über die Prämien der einzelnen Bundesländer.

zuletzt editiert am 16.08.2022