Zum mittlerweile 27. Mal hat das ‚Handwerk Magazin‘ den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau im Handwerk“ ausgeschrieben. Der Preis wird in zwei Kategorien verliehen: Für die mitarbeitende Partnerin oder Ehefrau des Inhabers und für die selbstständige Handwerksunternehmerin. (Grafik: Handwerk Magazin)
Mit dem Preis sollen die Leistungen, Erfolge, aber auch das Alltagsgeschäft der Frauen im Handwerk gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Oft sind Frauen im Handwerk – egal, ob als selbständige Handwerksunternehmerin oder mitarbeitende Partnerin oder Ehefrau – Personalchefin, Buchhalterin, Marketingfrau und Familienmanagerin in einem. Alleskönnerinnen, die nicht nur als Schaltzentrale des Unternehmens, sondern auch als Ruhepol im Aktions- und Spannungsfeld von Arbeit und Familie, Mitarbeitern und Kunden, die richtige Balance finden müssen.
Unternehmerinnen oder mitarbeitende Frauen können sich selbst bewerben oder von ihrer Familie, der Belegschaft oder einer Handwerksorganisation vorgeschlagen werden. Wichtige Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Betrieb, in dem die Unternehmerfrau arbeitet oder den sie leitet, seit mindestens fünf Jahren erfolgreich am Markt besteht. Eine unabhängige Jury wertet die eingereichten Bewerbungen aus. Die Siegerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.500 Euro. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Mai 2019. Die Preisverleihung findet am 18. Oktober 2019 auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen in Billerbeck statt. Einen Eindruck der Preisverleihung in 2017 können Sie hier gewinnen.
Die Bewerbungsunterlagen können über die Redaktion des ,Handwerk Magazins‘, Robert-Koch-Straße 1, 82152 Planegg, per E-Mail
(redaktion@handwerk-magazin.de)
oder unter
www.handwerk-magazin.de/unternehmerfrau2019
abgerufen werden.
