Ein verwirrter Mensch sitzt auf einem Stuhl, umgeben von Pfeilen und Diagrammen auf einer Tafel.
Nur 21 Prozent der Unternehmen erfassen die psychische Belastung. (Quelle: Gerd Altmann/Pixabay)

Betrieb 2025-03-21T23:00:00Z Gefährdungsbeurteilung: Die Psyche berücksichtigen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss die psychische Belastung der Mitarbeiter:innen erfasst werden – doch viel zu wenig Unternehmen setzen das um.

Über- oder Unterforderung, Mangel an sozialer Unterstützung: All das und mehr kann zur psychischen Belastung von Beschäftigten führen. Längst nicht alle Unternehmen und Einrichtungen setzen die Vorgabe um, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) berichtet. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) von 2019 erfassen nur 21 Prozent der Unternehmen die psychische Belastung.  

Ist-Zustand im Unternehmen ermitteln 

Faktoren, die die psychische Belastung beeinflussen, gibt es viele. Sie betreffen zum Beispiel die Arbeitsinhalte, die Einhaltung der Arbeitszeiten, das Betriebsklima und die Gestaltung der Arbeitsplätze. „Durch dauerhaft ungünstige Arbeitsbedingungen leidet die Konzentration, Stress kann sich einstellen, und das Risiko für Arbeitsunfälle oder Erkrankungen erhöht sich“, sagt Dr. Marlen Cosmar, Leiterin des Referats Arbeitswelten, Mobilität und Gesundheit beim Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Um die Lage im eigenen Unternehmen zu ermitteln, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf verschiedene Methoden zurückgreifen. Beispielsweise können die Beschäftigten anonym befragt werden – digital oder auf Papier. Eine andere Möglichkeit sind Arbeitsplatzbeobachtungen durch geschulte Fachkräfte. Die ermittelten Ergebnisse liefern erste Ansatzpunkte, die sich in Gesprächen mit einzelnen Beschäftigten oder in der Gruppe vertiefen lassen. 

Schutzmaßnahmen treffen 

Die Resultate sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern mit allen anderen Faktoren der Gefährdungsbeurteilung zusammenfließen. Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung sind die Unternehmensleitung beziehungsweise Führungskräfte, die sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten lassen können. Die Sifa unterstützt auch dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Das kann zum Beispiel eine Verbesserung der ergonomischen Bedingungen sein oder dass feste Regeln für die Erreichbarkeit aufgestellt werden.  

Weitere konkrete Tipps, die dabei helfen, die psychische Belastung der Mitarbeiter:innen zu erfassen, gibt es im Magazin „Top eins“ der DGUV.

zuletzt editiert am 26. März 2025
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