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Die Führungsspitze des FFN: Geschäftsführer Rudolf Voos, Vorsitzender Hans-Josef Aretz und stellvertretender Vorsitzender Detlef Börner (von links). (Foto: Swantje Küttner/FFN)

2012-04-05T00:00:00Z FFN: Wir müssen nach vorne schauen

Am 6. März 2012 trafen sich die Fachgruppenleiter der 16 Landesverbände des Fachverbandes Fliesen und Naturstein (FFN) zu ihrer turnusgemäßen Frühjahrstagung in Berlin, um über die weiteren Aktivitäten der Bundesfachgruppe des Fliesenlegerhandwerks im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zu beraten. (Foto: Swantje Küttner/FFN)

Zunächst ging es um die gemeinsam vom Fachverband wie vom ZDB-Vorstand geforderte Änderung in Paragraf 5 der Handwerksverordnung (HwO), die positive Auswirkung auf das Fliesenlegerhandwerk hätte. Der ZDB fordert, dass die Zulässigkeit der sogenannten Zusammenhangstätigkeit auch für diejenigen Meisterbetriebe gilt, deren Betriebsinhaber die Meisterprüfung erst nach dem Inkraft-Treten der Handwerksnovelle Anfang 2004 abgelegt haben.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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