Bei der Beurteilung der Rutschsicherheit wird zwischen zwei verschiedenen Anwendungsbereichen unterschieden. Zum einen handelt es sich um Bodenflächen in gewerblichen Bereichen, die mit Schuhwerk begangen werden, und zum anderen um Barfußbereiche in Schwimmbädern. (Foto: Marius Naturstein / Mönchengladbach)
Die Beurteilung der Rutschsicherheit von Bodenbelägen beider Anwendungsbereiche wird mit unterschiedlichen Prüfverfahren ermittelt.
Rutschsicherheit in nassbelasteten Barfußbereichen
Die Beurteilung der Rutschsicherheit von Belägen für nassbelastete Barfußbereiche erfolgt barfuß auf der schiefen Ebene gemäß den Vorgaben der DIN 51097. Hierbei wird in drei verschiedene Bewertungsgruppen untergliedert. Beläge müssen die Bewertungsgruppe A erfüllen, wenn sie in überwiegend trockenen Barfußgängen eingesetzt werden.
Handelt es sich um Beckenumgänge, Treppen außerhalb von Schwimmbecken, Böden in Planschbecken oder Böden in Duschbereichen, so muss der gewählte Bodenbelag die Anforderungen der Bewertungsgruppe B erfüllen. Höchste Ansprüche sind bei Bewertungsgruppe C gefordert. Diese müssen ins Wasser führende Treppen, Durchschreitebecken und Beläge von geneigten Beckenrandausbildungen erfüllen.
Rutschsicherheit in gewerblichen Bereichen
Die Prüfung der Rutschsichertheit in gewerblichen Bereichen erfolgt wie in DIN 51097 ebenfalls auf der schiefen Ebene. Für diesen Versuch wird die Ebene jedoch mit genormtem Schuhwerk begangen und der Bodenbelag mit einem definierten Gleitmittel versehen. Entsprechende Anforderungen sind in DIN 51130 geregelt. Die Einteilung der Ergebnisse erfolgt in die Rutschhemmungsklassen R9 bis R13, wobei die Rutschhemmungsklasse R13 die höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung des Belags stellt. Man sollte bei der Planung jedoch berücksichtigen, dass mit Zunahme der Rutschhemmungsklasse auch der Pflegeaufwand ansteigt, da raue Oberflächen für Verschmutzungen eine bessere Verzahnung bieten.