
2012-03-21T00:00:00Z EuGH erweitert Verkäufer-Haftung
Ein Verbraucher, der vom Baustoffhändler mangelhafte Fliesen kauft und diese von einem Unternehmer einbauen lässt, kann vom Händler neben der Lieferung neuer Fliesen auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der neuen Fliesen verlangen. Damit kippt der EuGH die bisherige Rechtsprechung des BGH. (Foto: G. Fessy / Gerichtshof der Europäischen Union)
Im konkreten Fall kauft ein Verbraucher bei einem Baustoffhändler für 1.382,27 Euro polierte Bodenfliesen. Anschließend lässt er die Fliesen durch einen Unternehmer einbauen. Nachdem zwei Drittel der Fliesen verlegt sind, werden auf der Oberfläche der Fliesen unschöne Schattierungen festgestellt. Abhilfe ist nur durch einen kompletten Austausch der Fliesen möglich.
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