Der Bundesverband Keramische Fliesen sieht dringenden Nachbesserungsbedarf des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS). Ein Kommentar des Verbands.
Die deutsche Fliesenindustrie steht zu den europäischen Klimazielen. Allerdings beeinträchtigt die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere die stetig steigenden Energiekosten, die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und gefährdet deren Wettbewerbsfähigkeit.
Wichtig sind daher Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Dekarbonisierungsmöglichkeiten der Industrie entsprechen. Nur dann kann die Transformation gelingen und die deutschen Fliesenwerke bleiben als bedeutende Arbeitgeber in der jeweiligen Region erhalten.
Die Europäische Kommission hat die Notwendigkeit einer Anpassung des Europäischen Emissionshandelssystems erkannt. Benchmarks im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) sollen daher realistisch, also den technischen Möglichkeiten entsprechend festgelegt werden; bei Bedarf auch sektorspezifisch. Sie hat folgerichtig eine Anpassung des ETS vorgeschlagen.
Dieser Gedanke wurde vom Europäischen Parlament aufgegriffen und weiterentwickelt.
Für den Bundesverband Keramische Fliesen e.V. ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wie der Vorsitzende Patrick Schneider resümiert:
„Wir begrüßen die vom EU-Parlament beschlossene Möglichkeit, den für die Zuteilung von CO2-Zertifikaten maßgeblichen Benchmark sektorspezifisch zu bestimmen. Die Benchmark-Berechnungen der EU-Kommission zeigen, dass die Fliesenindustrie in ganz Europa ohne diese notwendige Anpassung überfordert und gefährdet wird.
Damit haben beide EU-Institutionen eine gute Ausganslage geschaffen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Keramikindustrie zu erhalten und die festgelegten Klimaziele erreichen zu können.
Die deutsche Fliesenindustrie verfügt über großes technisches Know-how und ein ebenso großes soziales Engagement. Als bedeutende Arbeitgeber sind wir fest in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands verankert und unbedingt erhaltenswert. Wir hoffen, dass unsere Leistungen anerkannt werden und dass die vom Europäischen Parlament beschlossenen Anpassungen des ETS zeitnah und ohne Verwässerungen umgesetzt werden“.
