BGB Baurecht_by_Thorben Wengert_pixelio
Das neue BGB-Baurecht 2018 regelt den Ersatz für Aus- und Einbaukosten. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

2017-07-06T00:00:00Z Ersatz für Aus- und Einbaukosten geregelt

Bundestag und Bundesrat haben Ende März das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der am der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ verabschiedet. Es gilt für alle ab 1. Januar 2018 geschlossenen Verträge. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Alexander Kostka werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Neuerungen im Werkvertrags- und Kaufrecht. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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