
2017-07-06T00:00:00Z Ersatz für Aus- und Einbaukosten geregelt
Bundestag und Bundesrat haben Ende März das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der am der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ verabschiedet. Es gilt für alle ab 1. Januar 2018 geschlossenen Verträge. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Alexander Kostka werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Neuerungen im Werkvertrags- und Kaufrecht. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)
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