Wer in der Corona-Krise das Internet als Vertriebskanal nutzen möchte, sollte einige grundlegende Tipps beachten – denn ohne Know-how kann die Eröffnung eines Online-Shops einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Nürnberger Versicherung erklärt, worauf es ankommt. (Foto: Christian Schröder, Pixabay)
Planung, Nutzerfreundlichkeit und Kundenfokus – das sind die Stichworte, auf die es beim Aufbau eines Online-Shops oder der Optimierung eines bestehenden Shops ankommt, erklärt Michael Staschik, Experte von der Nürnberger Versicherung. Das sind seine Tipps:
Tipp 1: Aufbau eines Online-Shops gut vorbereiten
Online-Shops kann man heute auch ohne Programmierkenntnisse erstellen, zum Beispiel mit einem Baukastensystem. Doch mit einer Webseite allein ist es noch nicht getan: „Betreiber müssen die einzelnen Produkte zunächst ins System einpflegen. Zudem stehen sie vor der Herausforderung, die gesamte Abwicklung von Bestellung, Verpackung und Versand parallel zu planen“, sagt Michael Staschik. So braucht man etwa Versandmaterialien wie Kartons oder Polsterungen – gegebenenfalls mit Branding. Damit es nach dem Start des Shops nicht zu Verzögerungen kommt, ist es daher empfehlenswert, gleich zu Beginn ausreichend Zeit in die Planung zu investieren. Neben den organisatorischen gibt es aber auch einige rechtliche Fallstricke: Online-Shop-Betreiber sollten auf ein einwandfreies Impressum, eine fehlerfreie Datenschutzerklärung und zulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen achten. „Wichtig sind außerdem die korrekte Angabe und die Aktualisierung von Lieferzeiten und Preisen“, betont der Experte der Nürnberger Versicherung.
Tipp 2: Nutzerfreundlichkeit optimieren
Um das Maximum aus dem Online-Shop herauszuholen, sollte er laufend optimiert werden. Dies beginnt bereits bei der Auswahl aktueller und ansprechender Produktbilder und -informationen. Denn gerade im Internet möchte der Kunde genau wissen, welches Produkt er kauft und so viele Informationen wie möglich darüber erhalten. „Ansprechende Produktbilder mit prägnanten Beschreibungen sind wie ein virtuelles Schaufenster“, informiert Staschik. Ein ebenso großes Optimierungspotenzial besteht oftmals bei Bestellprozess und Zahlungsmethoden. Ein langwieriger Zahlungsvorgang, der am Ende nur wenige Zahlungsmethoden bietet, enttäuscht den Besucher. Gleiches gilt für Registrierungszwänge. Auch die Navigation sollte den Einkauf so einfach wie möglich machen: Funktioniert die Suchfunktion nicht richtig, sind Produkte falsch kategorisiert oder hat der Shop allgemein eine verwirrende Struktur, springt der Kunde bereits vor der Kaufentscheidung ab.
Tipp 3: Kundenzufriedenheit steigern
Gerade für das sogenannte Cross-Selling ist die Strukturierung eines Online-Shops von Bedeutung: „Ein Kunde, der eine Taschenlampe kauft, interessiert sich möglicherweise auch für Batterien – deshalb sollte ihm der Shop diese ergänzenden Produkte vorschlagen“, erläutert Staschik. Ebenso wichtig: Die Erreichbarkeit des Shops für den Kunden über ein Kontaktformular oder eine Servicetelefonnummer. „Ein hilfsbereiter Kundenservice kann über ein vielleicht noch nicht ganz ausgefeiltes Shopsystem hinweghelfen und die Kundenzufriedenheit sichern“, so der Experte der Nürnberger Versicherung. Wenn die Verkäufe wachsen, wird die Kundenauswertung wichtig. Viele Anbieter bieten über bereits integrierte oder zusätzlich buchbare Tools, durch die der Shopbetreiber die Kaufgewohnheiten seiner Kunden analysieren kann. Das hilft, neue Marketingideen zu entwickeln und die Kundschaft noch besser zu erreichen.
Absichern, falls etwas schiefgeht
Wie im stationären Handel haften Händler auch im Internet für ihre Produkte. Gerade Produktfehler und eine damit verbundene Rückrufaktion können schnell zu einer existenzbedrohenden Situation führen. „Online-Shop-Betreiber sollten sich und ihren Betrieb deshalb frühzeitig rechtlich absichern“, so Staschik. Einige Betriebshaftpflichtversicherungen wie die der Nürnberger Versicherung können um eine Rückrufkostenversicherung erweitert werden. Eine Betriebshaftpflichversicherung greift auch bei Personen- oder Sachschäden, Schäden durch Internetnutzung oder Ansprüchen aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten.
