Eine Frage der Bindemittelbasis
Bodenausgleich mit „Ultraplan Fast Track“ bei einer Badezimmerrenovierung (Foto: Mapei)

Untergründe

22. January 2021 | Teilen auf:

Eine Frage der Bindemittelbasis

In Abhängigkeit von den Erwartungen des Bauherrn und der Größe der zu verlegenden Fliesen bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Ebenheit des Verlegeuntergrunds. Der Fliesenleger steht vor der Aufgabe, unter Berücksichtigung dieser Aspekte und der Beschaffenheit des Untergrunds das geeignete Material für einen Ausgleich auszuwählen. (Foto: Mapei)

Neben den Anforderungen an die Festigkeit, Tragfähigkeit, Rissfreiheit und Belegreife des Untergrunds muss dieser auch ausreichend Ebenheit besitzen, die richtige Höhenlage in Bezug auf vorgegebene Höhenbezugspunkte und Einbauteile haben sowie gegebenenfalls das erforderliche Gefälle aufweisen beziehungsweise horizontal/vertikal eingebaut sein. Die Ebenheit des Untergrunds ist unabhängig von dessen Neigung zu prüfen. Zulässige Grenzwerte für Toleranzen sind in DIN 18202 definiert, für die Ebenheit von Untergründen in Tabelle 3.

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zuletzt editiert am 11.03.2021