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Mit ihrem Antrag an den Bundestag will die Linksfraktion die Novelle der Handwerksordnung von 2004 und damit auch den Wegfall der Meisterpflicht im Fliesenlegerhandwerk überprüfen lassen. (Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger)

2012-04-20T00:00:00Z Diskussion um die Meisterpflicht: Linksfraktion will Handwerksnovelle überprüfen lassen

Jetzt soll die Bundesregierung die Auswirkungen der umstrittenen Novelle der Handwerksordnung überprüfen und den Gesellenbrief als Mindestqualifikation für eine Selbstständigkeit vorschreiben. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag an den Bundestag. (Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger)

Mit der Handwerksnovelle von 2004 habe die Politik die umfangreichsten Änderungen seit Bestehen der Handwerksordnung vorgenommen, schreibt die Linksfraktion in einem Antrag. Umfassend überprüft worden seien die Auswirkungen dieser so umfassenden Reform indes noch nicht. Das nachzuholen fordert die Linke nun in einem Antrag an den Bundestag. Demnach soll die Bundesregierung die für eine Überprüfung der Novelle und ihrer Folgen notwendigen Daten erheben. Gleichzeitig soll das Parlament die Regierung unter anderem auffordern, das Gefälle zwischen meisterpflichtigen und freien Gewerken abzubauen, indem der Gesellenbrief als Mindestqualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben wird.

Mit der Handwerksnovelle von 2004 war die Meisterpflicht als Voraussetzung zur selbstständigen Berufsausübung im Fliesenlegerhandwerk und in 52 weiteren Gewerken aufgehoben worden. Seitdem müssten Handwerker der zulassungsfrei gewordenen Gewerke „nicht einmal eine Berufsausbildung vorweisen, um sich selbstständig machen zu dürfen“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Mit der Überprüfung sollen unter anderem Erkenntnisse über Ausbildungsleistungen, Umsätze, Löhne, Tarifbindungen und die Qualität der erbrachten Leistungen gewonnen werden.

Starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit im Fliesenlegerhandwerk

Als Beispiel für eine Folge der Novelle verweist die Linksfraktion auf das Fliesenlegerhandwerk, in dem die Notwendigkeit einer Mindestqualifikation weggefallen sei. Danach sei die Zahl der eingetragenen Betriebe von rund 25.500 im Jahre 2005 auf fast 60.000 im Jahre 2009 stark angestiegen, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten jedoch gesunken. Die Linksfraktion verweist auf Gewerkschaftsäußerungen, wonach dies ein „starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit“ sei. Außerdem sei der Anteil der Handwerksbetriebe, die sich an der Ausbildung beteiligen würden, seit Inkrafttreten der Novelle rückläufig.

Außerdem betont die Linksfraktion in ihrem Antrag, dass der Meistertitel zwar als Qualifikationsnachweis dienen, nicht aber zur Marktabschottung missbraucht werden sollte. Darum fordert sie, dass für die nach wie vor meisterpflichtigen Handwerksberufe auch alternative Zugangsmöglichkeiten bei gleichwertiger Qualifikation sichergestellt und großzügig anerkannt werden müssen. Auch sei eine qualifizierte Ausbildung für alle Handwerksberufe sicherzustellen.

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zuletzt editiert am 23. Mai 2025
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