Hände tippen auf einer Laptop-Tastatur.
Spätestens bis zum 16. Februar müssen die Daten für das Beitragsjahr 2024 bei der BG BAU eingehen. (Quelle: Jorma Bork / pixelio.de)

Betrieb 2025-02-06T21:50:44.468Z Digitale Meldung an die BG BAU ist bald fällig

Bis zum 16. Februar müssen Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihren Lohnnachweis für 2024 digital übermitteln. Damit wird einmal im Jahr der aktuelle Beitrag berechnet. Bei verspäteter oder unterlassener Meldung schätzt die BG BAU die Entgelte.

Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen müssen der BG BAU einmal im Jahr die Anzahl ihrer Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden melden. Mit dem digitalen Lohnnachweis sind die Daten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben, also auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 84.840 Euro je versicherte Person. Für Unternehmen, die im vergangenen Jahr keine Beschäftigten hatten, entfällt die Meldepflicht. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Lohnnachweis zu übermitteln: Entweder über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal. Wichtig: Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises muss mit dem Stammdatenabruf ein automatisierter Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten durchgeführt werden. 

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zuletzt editiert am 06. Februar 2025
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