
2018-05-23T00:00:00Z Diese Pflichten kommen auf Fliesenleger zu
Am 25. Mai hat eine neue Datenschutz-Ära begonnen. Ab diesem Zeitpunkt kommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Anwendung, die die Rechte der von Datenverarbeitung betroffenen Personen stärkt und Unternehmen bei Datenschutzverstößen empfindlich trifft: Bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro können Fehler kosten! (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)
Die DSGVO nimmt damit alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und speichern, in die Pflicht, ihre Datenverwaltung anzupassen. Fliesenlegerbetriebe sind davon nicht ausgeschlossen, denn auch sie erfassen Mitarbeiterdaten, speichern Kundendaten, posten Fotos frisch verlegter Fliesenböden samt stolzer Besitzer in sozialen Medien und geben Daten unter Umständen an Dritte weiter – zum Beispiel, wenn Rechnungen von einem Software-as-a-Service-Dienst in der Cloud bearbeitet werden. Welche Pflichten kommen jetzt konkret auf sie zu und welche technisch-organisatorischen Maßnahmen sind zu treffen?
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