Schweiz Mehrwertsteuerpflicht
Seit dem 1. Januar müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der Umsatz des Unternehmens 100.000 Schweizer Franken (circa 85.000 Euro) übersteigt. (Foto: Pixelio/Andrea Damm)

2018-01-17T00:00:00Z Die Schweiz wird teurer

Die Schweiz ist der beliebteste Auslandsmarkt für Handwerker aus der Region Stuttgart. Zwei von drei exportierenden Betrieben sind auch in der Schweiz tätig. Seit Jahresbeginn belastet jedoch die Mehrwertsteuerpflicht Handwerker und Kunden – das macht das Geschäft komplizierter. (Foto: Pixelio/Andrea Damm)

Es sind vor allem die kurzen Wege ins Nachbarland, die kulturelle Nähe und das hohe Preisniveau die den Schweizer Markt bisher so attraktiv machten. Doch seit dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der weltweite Umsatz (Sitz und Ausland) des Unternehmens einen Schwellenwert von 100.000 Schweizer Franken (circa 85.000 Euro) übersteigt. Dabei ist der Umsatz eines Unternehmens entscheidend, den es in Deutschland und im Ausland insgesamt erzielt. Bislang war nur der steuerbare Umsatz in der Schweiz ausschlaggebend. Die Änderung betrifft damit fast alle in der Schweiz tätigen Betriebe der Region. Darauf weist Christoph Arnold hin, der Leiter Europapolitik von Handwerk International Baden-Württemberg.

Nicht betroffen von der neuen Regelung sind reine Warenlieferungen. Ein Fensterbauer aus Stuttgart, der seine Fenster lediglich in die Schweiz liefert, bliebe von der Regelung also verschont. Möchte er die Fenster jedoch vor Ort montieren, benötigt er eine Umsatzsteuernummer und muss einen Steuervertreter im Land benennen. Das bedeutet mehr Bürokratie und kostet die Betriebe Zeit und Geld. Dieser Mehraufwand wird die Leistungen voraussichtlich auch für Privatkunden verteuern.

Das sei aber kein Grund, der Schweiz jetzt den Rücken zu kehren. „Wir raten Betrieben, sich jetzt intensiv mit den Regeln vertraut zu machen. Auch wenn es aufwendig ist, die Schweiz und die EU sind gute Märkte, auf denen sich schon viele Betriebe ein zweites Standbein aufgebaut haben“, so Arnold. Sein Tipp: Betriebe, die im Ausland tätig sind, sollten sich rechtzeitig die Unterstützung der Außenwirtschaftsberater bei Handwerk International Baden-Württemberg oder der Handwerkskammer einholen. Denn: „Bürokratiehürden sind zwar lästig, werden aber von vielen Betrieben erfolgreich überwunden.“

Weitere Infos gibt es beim Online-Seminar „Schweiz – so reagieren Sie auf die neue Mehrwertsteuerpflicht“ am 24. Januar 2018. Hier gibt es weiter Infos.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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