
2012-03-09T00:00:00Z Die Reifeprüfung des Estrichs
Fliesenleger führen Schäden an Belagsflächen oft auf eine schlechte Qualität der Kleb- und Verbundstoffe zurück; obwohl in vielen Fällen die Estrichschicht, die hinsichtlich Tragfähigkeit, Verformungsverhalten und Feuchtegehalt schlicht noch nicht belegreif war, für die unerwünschten Auswirkungen verantwortlich zeichnete. (Foto: Ceresit)
Bevor der Fliesenleger seine Arbeit aufnehmen und einen Bodenbelag wunschgemäß verlegen kann, muss die zu belegende Estrichschicht alle Bedingungen für die Weiterverarbeitung erfüllen. Der Untergrund muss gemäß DIN 18365 die Belegreife erlangt haben, damit weder Probleme bei der Anwendung von Klebstoffen und Fugenmörteln auftreten noch im Nachhinein Schäden am empfindlichen Oberbelag entstehen können. Außerdem muss der Estrich vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten nicht nur trocken und erhärtet, sondern auch tragfähig, schwingungs- und rissfrei sowie sauber und frei von Verunreinigungen und Trennschichten aller Art sein. Er muss in der Lage sein, später eine feste Verbindung mit den vorgesehenen Verlegematerialien eingehen zu können.
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