Interview zum neuen Merkblatt Verbundabdichtung
Auf den letzten Kasseler Sachverständigentagen in Fulda stellte Dipl.-Ing. Detlef Börner eine überarbeitete Version des Merkblatts "Verbundabdichtungen" zur Diskussion. Mitte Dezember sprach FLIESEN & PLATTEN mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Technischen Ausschusses (TA) über den Stand der Dinge und welche Neuerungen die endgültige Fassung enthält. Michael Schmidt-Driedger
F&P:
Herr Börner, nachdem der im Technischen Handbuch von 2008 veröffentlichte Entwurf des Merkblatts "Verbundabdichtungen" als zu kompliziert kritisiert worden war, hatte sich innerhalb des Technischen Ausschusses eine Arbeitsgruppe unter Ihrer Leitung gebildet, die eine vereinfachte, tragfähige Version erarbeiten sollte. Wie ist der jetzige Stand? Wird es beim geplanten Drucktermin im Dezember 2009 bleiben?
"Wir bündeln im Merkblatt lediglich die Vorgaben der Normen und Regelwerke."
Detlef Börner:
Druckbeginn für das neue Merkblatt wird der Dezember sein und die Veröffentlichung höchstwahrscheinlich im Januar erfolgen. Derzeit befinden wir uns in der Endphase unserer Arbeiten. Was jetzt noch folgt, sind lediglich redaktionelle Änderungen.
F&P:
Im Rahmen der Kasseler Sachverständigentage hatten Sie erstmals den neuen Merkblatt-Entwurf vorgestellt, dessen Kernaussagen auf einen Bierdeckel passen sollen (lesen Sie hierzu auch den Artikel in F&P 12.2009/1.2010 Seite 18 ff. "Muss man hinter Wannen abdichten?"). Was hat es denn mit diesem Bierdeckel auf sich?
Detlef Börner:
Zielsetzung der Arbeitsgruppe war, ein schlankes Merkblatt ohne Fußnoten und mit einer einzigen Tabelle zu erarbeiten. Mit dem Bierde-ckel wollte ich zeigen, dass es grundsätzlich möglich ist, die Inhalte des neuen Merkblatts in fünf Sätzen zusammenzufassen. Letztlich ist es aber doch wieder zu einem Merkblatt mit einigen Seiten gekommen, um die Interpretationsspielräume möglichst eng zu halten und dem Anwender die nötige Sicherheit zu geben.
F&P:
Gab es aufgrund der Diskussionen in Fulda noch Änderungen oder Nachbesserungen an dem dort präsentierten Entwurf?
Detlef Börner:
Wir haben in den letzten Monaten und in den Wochen nach den Sachverständigentagen die Inhalte mit den Mitherausgebern intensiv diskutiert.
Besonders nach Fulda haben wir noch einige Dinge korrigiert, allerdings ging es dabei nicht um Grundsätzliches, sondern lediglich darum, Inhalte zu konkretisieren.
"Dem Kunden zusätzliche Sicherheit zu verkaufen ist sinnvoll, wenn die Baustellensituation das zulässt."
F&P:
Was hat sich alles geändert gegenüber der derzeit noch gültigen Version von 2005?
Detlef Börner:
Geändert haben sich im Wesentlichen die bauaufsichtlichen Regelungen durch europäische Vorschriften seitens der EOTA (der European Organisation of Technical Approvals, die Red.) und neue Definitionen, die sich hieraus ergeben haben. Wir unterscheiden heute vor allem zwischen mäßiger und hoher Beanspruchung im Gegensatz zu früheren Zeiten, als wir von einem bauaufsichtlich geregelten und einem ungeregelten Bereich sprachen. Gerade hier hatten sich in der Vergangenheit die Diskussionen entzündet, wenn beispielsweise ein Hotelbadezimmer als bauaufsichtlich geregelt definiert wurde und ein privates Bad mit intensiverer Nutzung durch mehrere Familienmitglieder dem ungeregelten Bereich zugerechnet wurde. Heute wird demgegenüber der tatsächlichen Beanspruchung eine größere Bedeutung beigemessen.
F&P:
Es wurden also nicht einfach die Begrifflichkeiten geändert, sondern das neue Merkblatt wird eine stärkere Praxisnähe besitzen?
Detlef Börner:
Ja, wobei man allerdings festhalten muss, dass das DIBt (das Deutsche Institut für Bautechnik) durch immer mehr Vorgaben einen immer größeren Einfluss auf unsere Arbeit nimmt. So ist beispielsweise die Unterscheidung zwischen mäßiger und hoher Beanspruchung keine "Erfindung" des ZDB, sondern eine Formulierung des DIBt, das sich wiederum an den geänderten europäischen Regelungen orientiert. Im Grunde genommen bündeln wir im Merkblatt nur die Aussagen der unterschiedlichen Normen, Regelwerke und gesetzlichen Vorschriften. Das ist ein Aspekt, der in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.
F&P:
Gibt es Teile des alten Merkblatts, die im neuen gleich geblieben sind?
Detlef Börner:
Die Struktur der Feuchte-Beanspruchungsgruppen bleibt grundsätzlich wie gehabt, allerdings entfällt die Gruppe "0". Gerade um die Kontinuität bei den Begriffen zu wahren, haben wir im Technischen Ausschuss entschieden, auch den bauaufsichtlich ungeregelten Bereich an den geregelten Bereich anzulehnen, und die dort üblichen Termini übernommen.
F&P:
Gibt es weitere Änderungen?
Detlef Börner:
Ja, die zementgebundenen mineralischen Bauplatten wurden nach Fulda noch in die Anwendungstabelle aufgenommen. Geblieben ist dagegen die grundsätzliche Aussage, dass auch Flächen mit so genannten Notabläufen abzudichten sind.
F&P:
Sie sprachen gerade von "Notabläufen". Gilt diese Regelung also auch für Flächen mit Abläufen, die nicht regelmäßig genutzt werden?
Detlef Börner:
Ja genau, auch bei unregelmäßiger Nutzung müssen diese abgedichtet werden, denn Bodenflächen mit Bodenabläufen gehören nach der Definition des DIBt zu den direkt beanspruchten Flächen, die grundsätzlich abzudichten sind.
F&P:
Beim Thema Verbundabdichtungen interessieren den Fliesenleger natürlich auch immer die Detaillösungen. Sind hierzu im Merkblatt Aussagen gemacht worden?
Detlef Börner:
Im Prinzip ist es hier bei den alten Aussagen geblieben. Diese sollte man allerdings lediglich als Anregungen verstehen und die konkreten Lösungen den jeweiligen baulichen Gegebenheiten anpassen.
F&P:
Trifft das Merkblatt auch Aussagen zum Systemgedanken?
Detlef Börner:
Ja. Beispielsweise ist der Systemgedanke beim Thema Dichtbänder aufgegriffen worden. Unter Abschnitt 4.2 "Abdichtung von Details" wird ausdrücklich die Verwendung von im System geprüften Dichtbändern und -manschetten empfohlen. In der Beanspruchungsgruppe "A" ist eine Systemprüfung durch die europäischen Prüfzeugnisse vorgeschrieben, bei denen auch die Dichtbänder enthalten sind. Auf Dauer werden wir nicht darum herumkommen, auch im nicht geregelten Bereich im System geprüfte Dichtbänder zu verwenden. Eine vernünftige Abdichtung funktioniert einfach nicht mit den 1-Euro-Bändern, die einem täglich per Fax angeboten werden.
F&P:
Lassen Sie uns über die Untergründe sprechen: Im neuen Merkblatt ist die entsprechende Liste neu geordnet worden.
Detlef Börner:
Das stimmt. Den meis-ten Diskussionsbedarf gab es hier bei der Frage, ob die Polymerdispersionen nach wie vor am Boden, also in der Gruppe "A0", eingesetzt werden dürfen. Ursprünglich war ja die Zielsetzung, das Merkblatt nicht nur deutlich zu kürzen, sondern auch den geregelten und den nicht geregelten Bereich möglichst einheitlich zu gestalten, um Verwechslungen vorzubeugen. Dies macht auch Sinn, denn beide Bereiche müssen am Ende dicht sein. Allerdings gab es von Seiten der Handwerker und auch der Planer die Forderung, Dispersionen nach wie vor im nicht geregelten Bereich zuzulassen, da deren Einsatz sehr verbreitet ist und sie mittlerweile vom Markt nicht mehr wegzudenken sind.
Im Technischen Ausschuss haben wir die Sache eher kritisch gesehen, da diese Polymerdispersionen gerade am Boden sehr schnell verletzt werden können. Dieser Aspekt ist auch Grund dafür, dass das DIBt im hoch beanspruchten Bereich in der Gruppe "A" keine Dispersionen zulässt.
"Weder die DIN 18195 noch das DIBt liefern eine genaue Definition, was eine mäßige und was eine hohe Beanspruchung ist."
F&P:
Die von Ihnen erwähnte Diskussion betrifft die Abdichtungsmaterialien. Deswegen noch einmal: Was gibt es bezüglich der Untergründe zu sagen?
Detlef Börner:
Im Wesentlichen sind die Untergründe gleich geblieben, denn der entscheidende Unterschied besteht nach wie vor zwischen feuchteempfindlichen und feuchteunempfindlichen Untergründen.
F&P:
In Fulda hatten Sie geäußert, dass die Unterscheidung zwischen mäßig und hoch beanspruchten Flächen in letzter Instanz Aufgabe des Planers ist. Im klassischen, privaten Badsanierungsszenario übernimmt aber in der Regel der Fliesenleger die Planung. Lässt das Merkblatt den Fliesenleger hier nicht im Regen stehen?
Detlef Börner:
Die Frage ist berechtigt. Letztendlich wird sich der Planer - und damit auch der Fliesenleger, wenn er als Planer auftritt - bei einer unsicheren Lage immer dafür entscheiden, dass eine hohe Beanspruchung vorliegt, und die Abdichtung entsprechend ausführen. Die Unterschiede sind im häuslichen Bereich im Grunde genommen auch nicht so gravierend, abgesehen von der Frage, ob ich am Boden eine Dispersion oder eine Zement-Kunststoff-Abdichtung einsetze.
F&P:
Aber wäre es nicht besser gewesen, das Merkblatt von vornherein in diesem Punkt deutlicher zu formulieren? Frei nach dem Motto: Lieber einmal mehr abgedichtet als einmal zu wenig?
Detlef Börner:
Grundsätzlich haben Sie vollkommen Recht. Der Fliesenleger auf der Baustelle erwartet konkretere Antworten und Aussagen, als wir sie ihm geben können. Leider haben wir nicht die Möglichkeit, es exakt zu fassen, was eine mäßige und was eine hohe Beanspruchung ist. Hier gibt uns weder die DIN 18195 noch das Deutsche Institut für Bautechnik mit seinen bauaufsichtlichen Regelungen konkrete Vorgaben. Es gibt keine Regelung, wie viele Duschgänge pro Tag beispielsweise bei welcher Beanspruchung noch zulässig sind oder wie viel Wasser pro Minute aus einem Brausekopf austreten darf. Das können wir auch nicht mit einer Art Bedienungsanleitung festschreiben, die an der Duschtür angebracht wird. Im Sinne der Vereinfachung wäre es lediglich möglich gewesen, die mäßig und hoch beanspruchten Bereiche zusammenzufassen, so dass wir immer wie bei einer hohen Beanspruchung vorgehen.
F&P:
Und warum haben Sie sich nicht dafür entschieden?
Detlef Börner:
Weil das einen entscheidenden Nachteil mit sich bringt: Würden wir den bauaufsichtlich ungeregelten Bereich streichen, dürften künftig generell keine feuchteempfindlichen Untergründe eingesetzt werden. Mit anderen Worten: Es dürften keine Gipskarton- und Gipsfaserplatten als Untergrund im privaten häuslichen Bereich verwendet werden. Ich habe die Hoffnung, dass uns künftig die DIN 18195 Teil 5 mit der Aufnahme der Verbundabdichtung hier etwas mehr Klarheit verschaffen wird, und vermute, dass dann nicht mehr so stark zwischen mäßiger und hoher Beanspruchung unterschieden wird. Mit der jetzt vorgelegten Beschreibung der Beanspruchungsklassen, die im Übrigen mit dem DIBt und Mitgliedern des Normenausschusses DIN 18195 abgestimmt wurde, geben wir dem Planer und Ausführenden sehr viel konkretere Hinweise zur Eingruppierung und damit mehr Sicherheit, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
F&P:
In der von der Arbeitsgruppe entwickelten neuen Fassung des Merkblatts fehlt wieder die Verpflichtung zur Abdichtung unter und hinter Badwannen, die seit Jahren von Teilen der Branche eingefordert wird. Was sind die Gründe hierfür?
Detlef Börner:
Zunächst einmal haben wir uns im AK "Merkblatt Verbundabdichtungen" und im Technischen Ausschuss einvernehmlich für die Beibehaltung des Status quo ausgesprochen. Und das aus gutem Grund.
Wenn Sie eine Abdichtungspflicht für diesen Bereich festschreiben, muss dort immer, egal welcher "Rohr- und Kabelsalat" vorhanden ist, fachgerecht abgedichtet werden.
Sonst liegt ein Mangel vor, und der Auftraggeber weigert sich, unter Berufung auf das Merkblatt zu zahlen. Dies wollen und können wir nicht hinnehmen. Nur weil unter der Wanne von anderen Gewerken ein Chaos hinterlassen wird oder weil Wannen nicht standfest montiert werden.
Hier müssen wir aufklären und für einen fachgerechten Wannen-Wandanschluss werben, und nicht eine fachtechnisch nur in Ausnahmefällen herstellbare Abdichtung unter und hinter Wannen einseitig zu Lasten der Ausführenden festschreiben.
F&P:
Trotzdem würden die zusätzlichen Flächen einerseits ein Mehr an Quadratmetern und damit mehr Umsatz für den Fachbetrieb bedeuten und andererseits ein Mehr an Sicherheit bieten …
Detlef Börner:
Es ist sinnvoll, dem Kunden zusätzliche Sicherheit zu verkaufen, wenn die Situation auf der Baustelle das zulässt. Ich halte aber nichts davon, dies vorzuschreiben. Außerdem rate ich hier zur Vorsicht, wenn man es - baustellenbedingt - nicht fachgerecht lösen kann und dann dafür die Gewährleistung übernimmt. Ich kenne zum Beispiel bis heute keinen Flanschanschluss an ein Abflussrohr oder an die Wasserzuläufe an einer Badewanne. Oder wie wollen Sie unter der Wanne kreuzende Leitungsrohre einer Fußbodenheizung eindichten?
F&P:
Sollte man in dem Fall aber nicht überlegen, diese Bausituationen anders zu regeln, etwa indem man die Wannen grundsätzlich auf den Estrich stellt?
Detlef Börner:
Das ist abdichtungstechnisch nicht ungeschickt, wirft allerdings weitere Fragen auf: Beispielsweise wie das Abflussrohr in die Abdichtung integriert werden kann und was mit den hohen Punktlasten geschieht. Gerade bei großen Wellness- oder Eckwannen müsste die Estrichdicke erhöht werden. Die Zusammendrückbarkeit der Dämmstoffe und das Abreißen der Randfugen sind weitere problematische Punkte. Weiterhin wird das Thema barrierefrei an Bedeutung gewinnen.
F&P:
Abschließende Frage: Wie lange wird Ihrer Meinung nach das neue Merkblatt Bestand haben? Oder anders formuliert: Wann wird es durch neue internationale Regelungen notwendig sein, die jetzt vorliegende Fassung wieder zu überarbeiten?
Detlef Börner:
Spätestens mit Erscheinen einer neuen DIN 18195 Teil 5, bei der voraussichtlich die Verbundabdichtungen mit aufgenommen werden, müssen wir unser Merkblatt prüfen. Das wird voraussichtlich in zwei bis drei Jahren sein.
F&P:
Herr Börner, vielen Dank für das Gespräch!
