
2017-12-19T00:00:00Z Rechtstipp: Aufbewahrungsfristen von betrieblichen Unterlagen
Viele Unterlagen brauchen Sie nicht mehr? Bevor Sie großzügig wegwerfen, denken Sie an die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen, die zu beachten sind. Manche Papiere müssen auch aus betrieblichen Gründen aufgehoben werden. Was weg kann und was nicht, erfahren Sie in diesem Beitrag. (Foto: Tim Reckmann / pixelio.de)
Die Steuerbehörden machen es sich einfach. Sie verweisen auf den Paragrafen 147 der Abgabenordnung (AO). Darin ist aufgelistet, was aufzubewahren ist. Verwahren müssen Sie alle Unterlagen, die zur Besteuerung Ihres Betriebs benötigt werden.
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