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Zeichnungen: Andrea Stark

Innenarchitektur 2010-07-23T00:00:00Z Das barrierefreie Bad

Die Gestaltungswerkstatt - Im Zuge des demographischen Wandels wird immer häufiger von Barrierefreiheit gesprochen. In der Regel haben wir dann ein Bild einer wenig ansprechenden Nasszelle im Krankenhausstil vor Augen. Für die Erstellung eines solchen Raums gibt es zwar Normen,aber in keiner ist festgelegt, dass so ein Bad unattraktiv aussehen muss. Andrea Stark (Zeichnung: Andrea Stark)

Also hier ein Appell an alle Planer, die sich mit diesem Segment befassen: Auch ältere oder behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Gestaltung und fühlen sich in einem freundlichen Ambiente wohler. Momentan gelten folgende Planungsgrundlagen und Vorschriften für barrierefreies Bauen:

- DIN 18024-2 Öffentlich zugängige gebäude und Arbeitsstätten Bewegungsfugen, Bewegungsflächen

- DIN 18025-1 Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer Bewegungsflächen

- DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen (bedingt rollstuhlgerecht).

Seit geraumer Zeit wird hier aber kräftig diskutiert, und es existieren bereits die DIN 18040 als Ersatz für die drei erstgenannten

und die VDI-R6000-5 (Ausstattung von Sanitärräumen in Altenwohnungen, -heimen und -pflegeheimen) im Entwurf. In den einzelnen DIN-Vorschriften sind viele Einzelheiten geregelt. Wer aufgefordert wird, nach genau diesen Vorschriften zu arbeiten, dem sei angeraten, sich diese Normen zu besorgen. An dieser Stelle möchte ich auf die grundlegenden Bestandteile eingehen. Die DIN 18024-2 und 18025-1 fasse ich hier zusammen, da es sich jeweils um rollstuhlgerechte Ausstattung handelt und sie sich damit ähnlich sind. Das Thema barrierefreie Wohnungen wird für sich behandelt. Es erlangt immer mehr Aufmerksamkeit auch im alltäglichen Planerleben.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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