Ladungssicherung - Das Thema Ladungssicherung ist für viele zum Reizthema geworden.Wer sich jedoch auskennt, weiß, dass der Weg zur richtigen Ladungssicherung eigentlich relativ einfach ist - wichtig ist allerdings, dass die Grundprinzipien bekannt sind. Alfred Lampen (Foto: Lampen)
Die Liste der Argumente, die für eine ausreichende Ladungssicherung sprechen, ist lang. Wichtig ist nicht nur der Schutz der Ladung vor Beschädigungen beim Transport, Die Ladungssicherung dient auch dem Fixieren der Ladung beim Bremsen sowie bei plötzlichen Ausweichmanövern und schützt damit die Fahrzeuginsassen vor Verletzungen durch herunterfallende Ladungsteile. Ein entscheidender Grund für die Ladungssicherung ist der Schutz vor Ladungsverlust, also davor, dass die Ladung vom Fahrzeug auf die Straße fällt. Nicht zuletzt spielt die Angst vor einer Anzeige durch die Polizei eine Rolle, denn die Folgen einer mangelhaft gesicherten Ladung können vehement sein.
Verantwortliche in der Ladungssicherung
Auf jedem Fahrzeug, egal ob Pkw oder Lkw, ist die Ladung zu sichern. Für die Ladungssicherung in Kleintransportern gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie bei den anderen gewerblichen Transporten auch. Die rechtliche Basis bildet hier der § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich verschiedene Verantwortlichkeiten: Verantwortlich ist zunächst einmal der Fahrer. Der
Fahrer ist die Person, die üblicherweise die Ladung sichert. Seine Verpflichtung zur Ladungssicherung wird durch den § 22 StVO allgemein geregelt. Dieser Paragraph richtet sich allerdings nicht, wie allgemein angenommen wird, ausschließlich an den Fahrer, sondern nimmt auch den Verlader in die Pflicht. Schließlich gibt es noch die Verantwortung des Halters. Der Fahrzeughalter darf nur ein geeignetes Fahrzeug einsetzen und er muss es mit den erforderlichen Ladungssicherungshilfsmitteln ausrüsten.
Mehr Informationen im PDF.
