Unter der Nummer 011836293 ist die Wort-Bild-Marke „Casa:1“ des Erftstädter Unternehmens Casa:1 Zementfliesen, Dichantz + Wiegand GbR in das Register für Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen worden. (Foto: Casa:1)
Die Eintragungsurkunde trägt das Datum 30. September.2013. Der Markenschutz für Casa:1 gilt nun zunächst für die Dauer von zehn Jahren im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
„Wir freuen uns, dass es mit der Markeneintragung geklappt hat“, sagt Dieter Dichantz, Geschäftsführer von Casa:1 Zementfliesen, denn: „Die Beantragung des Markenschutzes kostet Geld und man kann nicht sicher davon ausgehen, dass dieser auch erteilt und die Marke tatsächlich eingetragen wird.“ Nach der kostenpflichtigen Anmeldung prüft das Harmonisierungsamt, ob die Marke überhaupt registriert werden kann und ob Schutzrechte Dritter durch die Eintragung verletzt werden. Ist dies nicht der Fall, steht der Registrierung auf europäischer Ebene nichts im Wege.
„Gut vier Monate hat das Prozedere von der Anmeldung des Markenschutzes bis zum Erhalt der Eintragungsurkunde in Anspruch genommen“, verrät Dieter Dichantz. Aber das Warten und die
Investition haben sich gelohnt: Ab sofort hat Casa:1 ein „ausschließliches Recht, die ohne seine Zustimmung erfolgende, unbefugte Benutzung der Marke zu unterbinden“, wie es in den Bestimmungen des HABM heißt. Das 2010 gegründete Erftstädter Unternehmen darf damit unbefugten Dritten unter anderem untersagen, „die eingetragene Gemeinschaftsmarke auf ihren Waren oder Verpackungen abzubilden, […] Waren unter der Gemeinschaftsmarke ein- oder auszuführen bzw. die Gemeinschaftsmarke auf Geschäftspapier oder in der Werbung zu benutzen.“ (HABM). Gegen die Verletzung des Markenschutzes kann Casa:1 ab sofort Maßnahmen ergreifen, die in der Gemeinschaftsmarkenverordnung vorgesehen sind.
