Plakatmotiv in Schwarz-Gelb mit Absperrband, auf dem "Kiffen verboten" steht
Die BG BAU stellt neben den Empfehlungen auch drei Plakatmotive zum Aushängen im Betrieb zur Verfügung. (Quelle: BG BAU)

Betrieb 2024-07-28T22:00:00Z Cannabis bei der Arbeit: Was tun?

Das Cannabis-Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt – denn berauschte Mitarbeiter können sich und andere gefährden. Die BG BAU hat daher Empfehlungen für Betriebe zusammengestellt.

Die Empfehlung der Berufsgenossenschaft ist denkbar simpel: Cannabis am Arbeitsplatz verbieten. Es ist den Beschäftigten laut DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) untersagt, sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. 

Nichtraucher schützen 

Der Cannabiskonsum ist aber auch noch gesondert geregelt: Gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauchen und Dämpfe von Tabak-, aber auch von Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. 

Der THC-Grenzwert im Blut 

Auch der kürzlich festgelegt THC-Grenzwert im Blut aus dem Straßenverkehrsgesetz ist ein Anhaltspunkt, an dem sich Betriebe bei der Erstellung ihrer Regeln orientieren können. Als fahrtüchtig gilt, wer unter 3,5 ng/ml THC im Blut hat – das ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. 

Unterstützung für Unternehmen 

Wer am Bau auf einem Gerüst, auf dem Dach oder an Maschinen arbeitet, ist darauf angewiesen, dass er Risiken und Gefahren richtig wahrnimmt und einschätzt. Cannabiskonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktionszeit. Das kann auf sich ständig verändernden Baustellen schnell zur Unfallgefahr werden. 

Die BG BAU empfiehlt Unternehmen eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz, die auch das Thema Cannabis einschließen. Außerdem sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Hinblick auf die Risiken informieren und sensibilisieren. Die BG BAU unterstützt dabei mit einem umfassenden  Angebot auf ihrer Webseite  sowie neuen  Plakatmotiven  zum Aushang im Betrieb. Diese können von Mitgliedsunternehmen kostenfrei bestellt werden.

zuletzt editiert am 24. Juli 2024
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