Mit drei Bildern hat der Illustrator Marcus Frey die Überschrift zu unserem Artikel „Vom König zum Hofnarren“ grafisch umgesetzt. (Bilder: Marcus Frey, Collage: bb)

2014-01-15T00:00:00Z Bundeswirtschaftsministerium: Rückkehr zur Meisterpflicht nicht möglich

Eine Rückkehr zur Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wird es nicht geben. Das erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage von FLIESEN & PLATTEN. Grund sei das Verfassungsrecht, heißt es aus dem Ministerium. (Bilder: Marcus Frey, Collage: bb)

Zehn Jahre nach dem Wegfall der Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk und in einigen anderen Gewerken stellt die Europäische Kommission den deutschen Meisterbrief insgesamt in Frage. Handwerkslobby und Bundesregierung stemmen sich gemeinsam dagegen und wollen den Meisterbrief erhalten.

Wer gehofft hatte, im Windschatten dieser Debatte auch die Meisterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger zurückbekommen zu können, dürfte von dieser Nachricht schwer enttäuscht sein: Das Bundeswirtschaftsministerium sieht aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, den Meisterbrief als Qualifikationserfordernis für die bereits zulassungsfreien Handwerke wieder einzuführen.    

„Keine besondere Gefahrengeneigtheit“

Grundlage für eine solche Entscheidung sei die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu in einem Beschluss vom 5. Dezember 2005 eindeutig Stellung genommen: Danach seien zugangsbeschränkende Qualifikationsnachweise wie der Meister- oder der Gesellenbrief nur bei solchen Handwerken zulässig, bei denen eine besondere Gefahrgeneigtheit vorliegt. „Eine solche dürfte namentlich im Handwerk der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger nicht gegeben sein“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in seiner Stellungnahme.

Und weiter: „Der Meisterbrief als Qualifikationserfordernis für die zulassungsfreien Handwerke oder andere Zugangsvoraussetzungen werden daher letztlich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden können.“ Auch eine Evaluierung der Novelle der Handwerksordnung, in deren Zuge die Meisterpflicht in zahlreichen Gewerken weggefallen ist, sei von der Bundesregierung derzeit nicht beabsichtigt.

Qualitätssiegel als Wettbewerbsvorteil

In den zulassungsfreien Handwerken könne die Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden, erinnert das BMWi. Selbstverständlich dürften nach geltendem Recht auch nur qualifizierte Handwerker, z. B. ein Meister oder ein erfahrener Geselle, als Ausbilder tätig werden. Und die Ausbildungsbezeichnung „Meister“ bzw. „Meisterin“ sei gesetzlich geschützt. In den zulassungsfreien Gewerken bestehe der Anreiz, durch berufliche Weiterbildung mit dem Qualitätssiegel „Meister“ das Vertrauen der Verbraucher und damit einen Wettbewerbsvorteil zu sichern, betont das Ministerium. Dazu zitiert es Zahlen des Deutschen Handwerksinstituts:  Im Jahr 2009 seien demnach noch 88 Prozent der Betriebsinhaber im Handwerk der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Gesellen und 44 Prozent Meister gewesen.

Die Antwort des Ministeriums im Wortlaut

In seinem Schreiben geht das BMWi auch auf die aktuelle Debatte um eine von der Europäischen Kommission verlangte Überprüfung aller Zugangsbeschränkungen ein.  Die Bundesregierung habe stets dafür Sorge getragen, dass die Meisterpflicht im Grundsatz nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt wird und wolle das auch nun tun. Den Wortlaut der gesamten Antwort des BMWi zu unseren Fragen lesen Sie in der PDF-Datei unter diesem Artikel.

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Mit drei Bildern hat der Illustrator Marcus Frey die Überschrift zu unserem Artikel „Vom König zum Hofnarren“ grafisch umgesetzt. (Bilder: Marcus Frey, Collage: bb)

Seit zehn Jahren ist der Meisterbrief im Fliesenlegerhandwerk nur noch eine freiwillige Zusatzqualifikation. Um einen Betrieb eröffnen und führen zu können, wird er seit der Handwerksreform von 2004 nicht mehr vorausgesetzt.

Was meinen Sie: Hat die Novelle der Handwerksordnung dem Fliesen-Gewerk geschadet? Kann eine Rückkehr zur Meisterpflicht für mehr Qualität und einen besseren Ruf der Branche sorgen? Ist eine Revision der politischen Entscheidung überhaupt möglich? Welche Alternativen gibt es?

Besprochen werden diese Fragen auch beim FLIESEN & PLATTEN-FORUM 2014 in Köln. Dazu werden wir einige Anregungen und Aussagen aus unserem Online-Forum nutzen und zur Diskussion stellen.

Downloads

StellungnahmedesBundesministeriumsfrWirtschaftundEnergie.pdf

Auf eine Anfrage von FLIESEN & PLATTEN zum Thema Meisterpflicht im deutschen Handwerk und der Möglichkeit einer Rückkehr zur Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) uns am 13.01.2014 Folgendes mitgeteilt:

StellungnahmedesBundesministeriumsfrWirtschaftundEnergie.pdf – Jetzt herunterladen (147,99 KB - PDF)

zuletzt editiert am 25. November 2024
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