Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neuen Mindestlöhnen im Baugewerbe zugestimmt. Damit können die Mindestlöhne auf dem Bau zum 1. Januar 2012 steigen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßen die Entscheidung. (Foto: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de)
Wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) berichtet, hat das Bundeskabinett am Mittwoch positiv über den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011 entschieden.
Die neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe soll am 1. Dezember 2011 in Kraft treten, die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst mit Wirkung vom 1. Januar 2012 erhöht werden.
In den alten Bundesländern gilt dann ein Mindestlohn 1 von 11,05 Euro und ein Mindestlohn 2 von 13,40 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der einheitliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2012 zehn Euro. Für Berlin wurden ein Mindestlohn 1 von 11,05 Euro und ein Mindestlohn 2 von 13,25 Euro vereinbart.
"Erst mit dieser Kabinettsentscheidung findet die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe und die erneut erfolgreiche Schlichtung unter Vorsitz von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement ihren wirklichen Abschluss", sagt ZDB-Vizepräsident Frank Dupré. So werde es auch künftig geordnete Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen geben.
Dupré hob hervor, dass in den diesjährigen Mindestlohnverhandlungen erneut eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne in den alten und neuen Bundesländern erfolgt sei. "Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen", betonte er.
Auch der Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, die 8. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe mit Wirkung ab 1. Dezember 2011 auf den Weg zu bringen, erklärte dessen Vizepräsident Sozialpolitik Dipl.-oec. Andreas Schmieg: "Die Entscheidung zeigt, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP verstanden hat, dass die Mindestlöhne in unserer Branche unverzichtbar sind."
Mindestlöhne machen aber nur Sinn, wenn sie eine für die jeweilige Branche angemessene Höhe haben, so Schmieg weiter. "Deshalb sind wir gegen alle Pläne zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Einen branchenfremden gesetzlichen Einheits-Mindestlohn lehnt die Bauindustrie kategorisch ab."
Archiv: Tarifergebnis für das Bauhauptgewerbe steht
