Im KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ werden nun auch wieder Zuschüsse für den Umbau in barrierefreie Bäder vergeben. Ab sofort stehen dafür rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die „Aktion Barrierefreies Bad“ hat den Schritt begrüßt. (Foto: VDS/Shutterstock ©Andrey Popov)
„Natürlich hätten wir uns gefreut, wenn die Bereitstellung eher erfolgt wäre. Nach der langen Wartezeit sind wir aber froh, dass es in diesem Jahr noch weitergeht“, sagt Jens J. Wischmann, Sprecher der „Aktion Barrierefreies Bad“. Erfreulich sei weiterhin, dass die Bundesregierung die Mittel für das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ erstmalig auch im Finanzplan bis 2022 verankert hat. Damit ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren dieser wichtige Zuschuss weiter zur Verfügung stehen wird. Wischmann führt diesen Erfolg nicht zuletzt darauf zurück, dass die „Aktion Barrierefreies Bad“ immer wieder auf die Bedeutsamkeit dieses Förderinstruments hingewiesen habe. Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum sei mit Blick auf die demografische Entwicklung „eine der dringlichsten gesellschaftspolitischen Aufgaben“.
Antrag möglichst schnell stellen
Wer im Rahmen einer Badmodernisierung auf Fördermittel zugreifen will, sollte den Antrag im Zuschussportal der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien auch Mieter. Zuvor sollten sie jedoch eine Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Vorhaben einholen. Alter oder Handicap spielen in diesem Programm übrigens keine Rolle.
Wie im Vorjahr beträgt der Zuschuss zum Beispiel für den Umbau des Bads zehn Prozent der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Falls das gesamte Haus beziehungsweise die gesamte Wohnung altersgerecht umgebaut wird, können bis zu 6.250 Euro Förderung ausgezahlt werden. An dessen Bewilligung werden allerdings von der staatlichen Förderbank unter anderem folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, vorab von der KfW genehmigt sowie von Fachbetrieben durchgeführt und in Rechnung gestellt werden.
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