Wie am heutigen Dienstag, 2. März 2010, aus der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes zu erfahren war, wurde unter anderem gegen die Eurobaustoff Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Nauheim, ein Bußgeldbescheid in Sachen Silo-Aufstellgebühr erlassen.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Nach Erachten der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Eurobaustoff sei dieser Bescheid völlig ungerechtfertigt, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Die Kooperation werde umgehend Einspruch einlegen und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen. Derzeit wird der über 50 Seiten starke Bescheid der juristischen Prüfung unterzogen.