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Die Baugewerblichen Verbände fordern, das Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen wieder abzuschaffen. (Bild: BGV)

2014-03-31T00:00:00Z BGV: Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes gefordert

Die Baugewerblichen Verbände schließen sich „in vollem Umfang“ der Forderung an, das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen wieder abzuschaffen. Mit diesem Tenor hat sich die Dachorganisation des Bauhandwerks zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Landtag geäußert. Die seit Mai 2012 geltende Vorschrift überfordere die Unternehmen, „ohne dass ein entsprechender Nutzen damit verbunden wäre“. (Bild: BGV)

Der Landtagsausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hatte eine Sachverständigenanhörung angesetzt, nachdem die FDP in ihrem Gesetzentwurf die Streichung des Tariftreue- und Vergabegesetzes gefordert hatte. In diesem Zusammenhang hatten die Liberalen und die CDU Wirtschaftsverbände um eine Stellungnahme und vor allem um die Schilderung konkreter praktischer Erfahrungen mit dem Gesetz gebeten.

Belege und Zertifikate können nicht beigebracht werden

In ihrer Antwort darauf stellen die Baugewerblichen Verbände (BGV) unter anderem heraus, dass „die Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Einhaltung von Kernarbeitsbedingungen der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf eingesetzte Ware nach wie vor nicht hinreichend gewährleisten können“. Ihre Bezugsquellen im Baustoffhandel seien nämlich nicht darauf eingestellt, die geforderten Zertifikate und Belege zur Verfügung zu stellen. Deswegen bleibt den anbietenden Betrieben „nichts anderes übrig, als anzugeben, dass trotz der Einhaltung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns belastbare Belege nicht beigebracht werden können“.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht umsetzbar

Zur Bewertung, das Gesetz sei „untauglich“, trägt aus Sicht der BGV daneben die Tatsache bei, dass es dem Baugewerbe im Betriebsalltag kaum möglich sei, „angemessene Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen“ – von allgemeinen Aktionen wie der Verhinderung verbaler Diskriminierungen oder der Gewährleistung flexibler Arbeitszeiten abgesehen. Da dies aber annähernd für jedes Unternehmen möglich ist, „läuft das Gesetz – was tatsächliche Verbesserungen anbelangt – auch hier ins Leere und sorgt wiederum nur für zusätzliche bürokratische Hürden“.

Taugliche Bieter unnötig ausgeschlossen

Den BGV sind darüber hinaus Fälle bekannt, wonach das Tariftreue- und Vergabegesetz zum „völlig unnötigen“ Ausschluss von Bietern und damit wohl dazu geführt habe, dass die öffentliche Hand Bauleistungen zu teuer einkaufen musste. Es geht dabei darum, dass in Angeboten für Arbeiten im Jahr 2014 versehentlich noch der nur minimal niedrigere für 2013 geltende Mindestlohn eingesetzt worden ist. Diese Angebote wurden dann im Verfahren nicht mehr berücksichtigt. „Im Ergebnis werden hier also durchaus taugliche Bieter aufgrund völlig überflüssiger Regelungen vom Wettbewerb ausgeschlossen“, so die BGV in ihrer Stellungnahmen an CDU und FDP.

Die in dem umstrittenen Gesetz ebenfalls enthaltene Regelung zur sogenannten Binnenmarktrelevanz hatte in den Grenzregionen von NRW schon die Konsequenz, dass Ausschreibungen mit relativ geringem Auftragswert europaweit veröffentlicht wurden. Der anschließende Prüfaufwand für die Verwaltungen sei dann sehr hoch und die Regelung der Beschränkten Ausschreibung „faktisch tot“.

www.bgv-nrw.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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