Betriebshaftpflicht
Finanzchef24 ist ein unabhängiges Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen in Deutschland, das Preise und Produkte verschiedener Topversicherer im Markt transparent abbildet. (Foto: Antje Delater/pixelio.de)

Aktuell 2014-07-22T00:00:00Z Betriebshaftpflicht: „Internetschäden“ meist nicht mit inbegriffen

Ob Fliesenleger, Dachdecker, Friseur oder Goldschmied: Sobald Unternehmer und Freiberufler eine Firmenwebsite oder Internetmarketing betreiben, sollten sie sich auch vor „Nebenrisiken“ schützen. Längst nicht alle Betriebshaftpflichtversicherungen decken diese ab. Bestes Beispiel: „Internetschäden“. (Foto: Antje Delater/pixelio.de)

Verschickt man als Handwerksunternehmer aus Versehen einen Virus oder verletzt Persönlichkeitsrechte, kann der Schaden teuer werden. Freiberufler und Gewerbetreibende wissen: Ohne eine durchdachte Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich als Unternehmer kaum ruhig schlafen. Zu schnell ist ein Schaden passiert, der die Existenz gefährden könnte. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt jenes Risiko ab, das sich aus der eigentlichen Tätigkeit des Gewerbetreibenden ergibt. Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH : „Parallel dazu gibt es aber etliche Nebenrisiken, die ebenso zu Schäden und Schadensersatzansprüchen Dritter führen können. Sie stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der Hauptgeschäftstätigkeit, sind für den Geschäftsbetrieb aber unerlässlich . Stichwort: Internet.

So schnell kann’s gehen – Virus in der E-Mail

Ein Handwerker verschickt zum Beispiel eine Werbe-E-Mail an über 200 Kunden und Geschäftspartner, die mit einem Virus infiziert ist, der so auf die Rechner der Empfänger gelangt und dort „wütet“. Wichtige Daten werden verändert oder zerstört und müssen von den betroffenen Kunden und Geschäftspartnern unter großem Aufwand wiederhergestellt werden. Für den entstandenen Schaden machen sie den Handwerker verantwortlich. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Internetschäden mit abdeckt, übernimmt hierfür die Kosten.

So schnell kann’s gehen – Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Ein anderer Handwerksunternehmer veröffentlicht auf seiner Internetseite zur Bebilderung einer Veranstaltung das Foto und die Kommentare einer seiner Kunden oder Geschäftspartner. Dieser sieht sich aber durch das aus seiner Sicht unvorteilhafte Foto und die Aussage zum Bild in seinen Persönlichkeits- und Namensrechten verletzt und stellt Schadensersatzansprüche an den Unternehmer. Eine Betriebshaftpflicht , die Internetrisiken einschließt, übernimmt nicht nur die Kosten für solche berechtigt gestellten Ansprüche, sondern auch die Abwehr etwaiger unberechtigter Forderungen. Aber Vorsicht: Gewerbliche Schutzrechte, wie das Patentrecht und Urheberrechtsverletzungen, sind nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Betriebshaftpflicht in puncto Nebenrisiken checken

Prüfen sollten Handwerksunternehmer jetzt ihre bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder beim Neuabschluss unbedingt auf den Einschluss von Internetrisiken achten. Sollten Sie noch keine Betriebshaftpflichtversicherung haben oder wechseln wollen, können Sie www.finanzchef24.de aufrufen und sich über mögliche Optionen kostenlos informieren – direkter Vergleich und Onlineabschluss inklusive! Finanzchef24 gibt an, die jeweilige Branche zu kennen und erstellt Ihnen daraufhin eine detaillierte Risikoanalyse als Grundlage für ein maßgeschneidertes Versicherungsangebot.

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zuletzt editiert am 11. März 2021