Durch eine Gesetzesänderung werden Handwerkerleistungen ab 2011 nicht mehr steuerlich begünstigt, wenn die Baumaßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Darüber informierte das Deutsche Handwerksblatt in einer seiner Ausgaben. Demnach können ab diesem Jahr Privathaushalte nicht mehr gleichzeitig den Steuerabzug für Handwerkerleistungen und öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Grund für diese Änderung ist das am 26. November 2010 verabschiedete Jahressteuergesetz.
Bisher durfte man lediglich KfW-geförderte Maßnahmen zur CO2-Sanierung nicht absetzen. Seit Januar 2011 ist dieses Verbot auf alle öffentlichen Förderprogramme ausgeweitet.