Vertreter des bayerischen Baugewerbes traten bei einem Treffen mit der CSU-Bundestagsabgeordneten Barbara Lanzinger in Amberg für den Erhalt des Meisterbriefs als Zulassungsvoraussetzung im Handwerk ein und forderten die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesen-, Estrichleger- sowie Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk. (Foto: www.barbara-lanzinger.de)
Lanzinger hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für den Erhalt des Meisterbriefs im Handwerk ausgesprochen. Auf dem Treffen wies Horst Barisch, Vorsitzender der bayerischen Landesfachgruppe der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, darauf hin, dass die 2004 eingeführte Meisterfreiheit auch ein Einfallstor für Scheinselbstständigkeit, Illegalität und Schwarzarbeit auf deutschen Baustellen geworden ist. „Viele Scheinselbstständige melden sich in meisterfreien Handwerken an und treten als Ein-Mann-Betriebe oder juristische Gesellschaften ohne Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen auf. Für diese Scheinselbstständigen gelten weder der Tarif- noch der Mindestlohn und für sie werden auch keine Sozialabgaben bezahlt. Dadurch gefährden sie die gesetzes- und tariftreuen Betriebe und deren Arbeitnehmer in ihrer Existenz.“
Alle Teilnehmer des Treffens – neben Barisch waren unter anderen auch Andreas Demharter, Hauptgeschäftsführer des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen, Johann Seidenschwand, Vorsitzender des Beirats der Bauinnungen der Oberpfalz und Wolfgang Hummel, Obermeister der Bauinnung Amberg, vor Ort – waren sich einig, dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht in allen Bauhandwerken dringend nötig ist. Nur der Meisterbrief sichere eine gute und qualifizierte Ausbildung für den Nachwuchs, schütze die Verbraucher und sei gelebte Mittelstandspolitik. Demharter dankte Lanzinger für ihre Initiative in dieser Richtung und begrüßte die im Juli verabschiedete Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Meisterbrief in den zulassungsfreien Handwerken wieder einzuführen, ausdrücklich und drückte seine Hoffnung aus, dass diese Forderung Eingang in eine eventuelle Koalitionsvereinbarung nach der Bundestagswahl 2017 findet.
