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Die deutsche Bauwirtschaft erwartet im Jahr 2015 eine Umsatzsteigerung von circa zwei Prozent. (Grafik: BVB)

2015-03-23T00:00:00Z Bauwirtschaft: Forderung nach besseren Rahmenbedingungen

Die deutsche Bauwirtschaft forderte auf ihrer Frühjahrspressekonferenz eine Erhöhung der Afa im Wohnungsbau, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sowie den Abbau bürokratischer Lasten beim Mindestlohn und der Arbeitsstättenverordnung. Die Kritik richteten die Verbände vor allem an Arbeitsministerin Nahles. (Grafik: BVB)

„Es kommen immer noch zu wenig neue Wohnungen auf den Markt. Für 2014 rechnen wir mit rund 235.000 neuen Wohnungen, das ist immer noch weniger als jene 250.000 Wohnungen, die gebraucht werden, um die Nachfrage insbesondere in den Ballungsgebieten zu befriedigen. Zwar wurden im vergangenen Jahr rund vier Prozent neue Wohnungen mehr genehmigt als noch 2013, doch scheint die Nachfrage im gehobenen Preissegment an ihre Sättigungsgrenze zu kommen. Gebraucht wird preiswerter, bezahlbarer Wohnraum“, so der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider , anlässlich der Frühjahrspressekonferenz, die im Rahmen des Medientages des Handwerks stattfand. Schneider verwies auf Untersuchungsergebnisse, wonach die bereits nach derzeitigen Standards errichteten Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen zu Mietpreisen von über zehn Euro führten. „Will man Investoren interessieren, hier preiswerter anzubieten, wird man um höhere Abschreibungssätze nicht herumkommen. Daran will die Koalition aber offensichtlich vorerst nichts ändern. Wir halten die Erhöhung der Abschreibungssätze im Mietwohnungsbau von zwei auf vier Prozent nach wie vor für notwendig.“

Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich umsetzen

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert darüber hinaus, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich umzusetzen. Allerdings kritisierte Schneider die Pläne der Koalition, wonach bei einer Investition von 10.000 Euro, zum Beispiel in die Fassadendämmung, der Investor nur 1.000 Euro als Steuerabzug ersetzt bekommen sollte, dieses allerdings nicht auf einmal, sondern über zehn Jahre gestreckt, also 100 Euro Steuerersparnis pro Jahr. „Wenn man über dieses Instrument Hausbesitzer zu Investitionen bewegen will, ist das kein ernst zu nehmender Vorschlag. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass hier etwas gemacht wurde, dessen Scheitern vorprogrammiert war“, so Schneider weiter.

Dokumentationspflicht beim gesetzlichen Mindestlohn lockern

Scharf kritisierten die Vertreter der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Dokumentationspflicht beim gesetzlichen Mindestlohn als „Bürokratiemonster“. Marcus Nachbauer , Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau: „In Wahrheit will man Hand in Hand mit dem DGB anfallende Überstunden überwachen. Aber was viel Schlimmer ist: Die knapp bemessenen Personalressourcen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden für die Überprüfung eines Personalbereiches verschwendet, der so gut wie keine Mindestlohnverstöße in sich birgt“, so Nachbauer. Auch die Arbeitsstättenverordnung ist für die beiden mittelständischen Unternehmer ein weiteres Zeugnis für die Realitätsferne der Arbeitsministerin . „Denn die hier verwendete Definition der 'Arbeitsplätze' ist so weit gefasst, dass praktisch jeder Quadratzentimeter Baustelle ein Arbeitsplatz ist. Daher ist die Arbeitsstättenverordnung für die Bauunternehmen auch nicht umsetzbar“, wie Neubauer weiter mitteilt.

www.bv-bauwirtschaft.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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