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Der Anteil von Arbeitnehmern aus den EU-8-Staaten liegt unter 1 Prozent (Bild: SOKA-BAU)

2012-07-05T00:00:00Z Bauwirtschaft: Ein Jahr Arbeitnehmer-Freizügigkeit

Die seit dem 1. Mai 2011 geltende volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den sogenannten EU-8-Staaten hat weiterhin nur geringe Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation in der Baubranche. Das ist das Ergebnis einer Analyse der bei SOKA-BAU gemeldeten Arbeitnehmer. (Bild: SOKA-BAU)

Insgesamt ist die Zahl der zugewanderten und entsandten Bau-Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten also Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn von April 2011 bis April 2012 um 6.335 angestiegen. Im Vergleich zur Gesamtzahl der bei SOKA-BAU, der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, gemeldeten Arbeitnehmer liegt der Anteil an Arbeitnehmern aus den EU-8-Staaten unter 1 Prozent. Die weitaus meisten der EU-8-Arbeitnehmer in der deutschen Bauwirtschaft kommen aus Polen.

Zugewanderte Arbeitnehmer

Dabei hat sich die Anzahl der bei inländischen Arbeitgebern der Bauwirtschaft (ohne Berlin) beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten von April 2011 bis April 2012 zwar verdoppelt, ist aber seit dem Höchststand im Oktober 2011 wieder deutlich gesunken. Von insgesamt rund 30.000 zugewanderten Arbeitnehmern in der Baubranche, deren Nationalität nicht Deutsch ist, kommen 13 Prozent aus den EU-8-Staaten.

Entsandte Arbeitnehmer

Die Zahl der Arbeitnehmer, die im April 2012 aus den EU-8-Staaten auf Baustellen in Deutschland entsandt waren, betrug 15.045. Demgegenüber hat sich die Zahl der Entsendungen von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien für diese Länder gilt noch keine Freizügigkeit um 19 Prozent erhöht.

www.soka-bau.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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