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Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de

2013-01-02T00:00:00Z Baurecht: Ohne Abnahme keine Kohle!

Nach einem sorgfältigen Vertragsabschluss ist aus juristischer Sicht die Abnahme das zweitwichtigste Geschehnis in einem Bauvorhaben. Im Vorfeld des FLIESEN & PLATTEN-FORUMS in Köln sprachen wir mit Professor Jürgen Ulrich über die wichtigen Themen für Fliesenfachbetriebe. (Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de)

F&P: Herr Professor Ulrich, wie lautet die Definition der Abnahme?

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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