Die Zahlungsmoral am Bau bleibt schlecht. Vor allem die öffentliche Hand kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB). (Foto: Meyhome / pixelio.de)
Um Daten zur Zahlungsmoral am Bau zu gewinnen, hat der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes seine Mitgliedsbetriebe befragt. Dass Ergebnis zeige, dass im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2009 bei den öffentlichen Auftraggebern keine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Eine Besserung haben die Betriebe demnach lediglich bei der Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber bemerkt.
Dieses Umfrageergebnis unterstütze somit auch die Forderung des Baugewerbes, im Rahmen der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie zu beachten, "dass die vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft nicht für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden" heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Ziel der Zahlungsverzugsrichtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, dürfe nicht ins Gegenteil verkehrt werden, wie es durch den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzentwurf geschehen würde, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa. "Vielmehr brauchen wir Regelungen, die der insbesondere im Baubereich anzutreffenden Unsitte, Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfristen zu begleichen, einen Riegel vorschieben", so Pakleppa.
Die aktuelle Umfrage habe gezeigt, dass nur 37 Prozent der Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut bewerten; fast genauso viele, nämlich 38 Prozent, beurteilen diese hingegen als befriedigend. Von knapp 25 Prozent der Betriebe wird diese sogar mit schlecht oder sehr schlecht angegeben. Die Zahlungsmoral privater Auftraggeber schätzen rund 64 Prozent der befragten Betriebe als gut oder sehr gut ein. Rund 36 Prozent sehen diese als befriedigend oder schlecht an.
Weiter beklagen 28 Prozent der befragten Unternehmer, dass die Zahlungsfrist von zwei Monaten bei der Schlussrechnung in 50 bis 100 Prozent aller Fälle von der öffentlichen Hand überschritten wird, bei den privaten Auftraggebern sind es hingegen nur etwas über 10 Prozent.
Bei den Abschlagsrechnungen zahlen rund 43 Prozent der öffentlichen Auftraggeber halbwegs pünktlich, bei den privaten Auftraggebern sind es sogar knapp 68 Prozent. Allerdings beklagen über 29 Prozent der Unternehmen, dass bei Abschlagszahlungen in 50 bis 100 Prozent der Fälle die Frist von 18 Werktagen durch öffentliche Auftraggeber überschritten wird.
Im Gegensatz zur Umfrage in 2009 hat sich bei Abschlagszahlungen die Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber scheinbar etwas verbessert. Gaben die Betriebe in 2009 noch an, dass ca. 59 Prozent die Abschlagsrechnung innerhalb einer Woche nach Fristablauf zahlten, so sind es nach der aktuellen Umfrage 65 Prozent. Diese Verbesserung sei bei der öffentlichen Hand hingegen nicht zu erkennen, da hier die Fristüberschreitungen zur Umfrage in 2009 fast unverändert geblieben sind, schreibt der ZDB.
