Aufmaß und Abrechnung von Naturwerksteinarbeiten
Die überarbeitete neue ATV DIN 18332 legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Naturwerksteinarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten. (Foto: BIV Steinmetze/Richard Watzke)

Verlegetechnik

19. June 2020 | Teilen auf:

Aufmaß und Abrechnung von Naturwerksteinarbeiten

Mit Datum September 2019 ist mit der neuen Gesamtausgabe der VOB 2019 auch eine aktualisierte ATV DIN 18332 erschienen. Darin wurden im Vergleich zur wesentlich überarbeiteten Fassung von 2016 nur die normativen Verweisungen aktualisiert und die Abgrenzung zur ATV DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“ wurde an deren Geltungsbereich angepasst. (Foto: BIV Steinmetze/Richard Watzke)

Die neue DIN 18332 gilt nun allgemein für das Bearbeiten von Naturstein sowie das Verlegen und Versetzen von Fliesen (auch Mosaiken), Platten und Werkstücken aus Naturwerkstein. Sie gilt auch für Verblend-, Vorsatz- und Quadermauerwerk aus Naturwerkstein. Die Verlegung von Fliesen aus Naturwerkstein – dies sind dünne Elemente bis zwölf Millimeter Dicke nach DIN EN 12057 – ist seit 2016 nicht mehr in der DIN 18352 geregelt, sondern wie auch die Verlegung von Platten aus Naturstein nach DIN EN 12058 in der DIN 18332 erfasst.

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zuletzt editiert am 11.03.2021