
2013-08-19T00:00:00Z Arbeitszeugnisse richtig formulieren
Arbeitgeber haben bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Lassen sie diese Eigenheiten außer Acht, kann dem betroffenen Arbeitnehmer im Einzelfall ein Zeugnisberichtigungsanspruch zustehen. (Foto: Thorben Wengert / Pixelio.de)
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis gemäß § 109 Gewerbeordnung i. V. m. § 630 Satz 4 Bürgerliches Gesetzbuch. Für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes ergibt sich ein tariflicher Anspruch aus § 11 Ziffer 2 RTV Angestellte und Poliere. Auszubildende können hingegen ihr Recht auf Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses aus § 16 Berufsbildungsgesetz herleiten.
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