
2018-06-25T00:00:00Z Antworten auf Ihre Fragen
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt auch für kleine Handwerksbetriebe neue Pflichten mit sich. Keine Sorge, wer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, muss das digitale Rad nicht neu erfinden, aber einige Anforderungen sind doch zu beachten. Christian Heutger beantwortet hier die Fragen unserer Leser. (Foto: Cristine Lietz/pixelio.de)
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt auch für kleine Handwerksbetriebe neue Pflichten mit sich. Keine Sorge, wer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, muss das digitale Rad nicht neu erfinden, aber einige Anforderungen sind doch zu beachten. Christian Heutger beantwortet hier die Fragen unserer Leser.
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