Anspruch auf Entschädigung
(Foto: fotoART by Thommy Weiss/pixelio.de)

2020-06-19T00:00:00Z Anspruch auf Entschädigung?

Die Lage aufgrund von COVID-19 ist unverändert ernst. Die deutsche Wirtschaft ächzt unter den aktuellen Verboten und Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, insbesondere der Einzelhandel nicht systemrelevanter Branchen ist oder war auf behördliche Anordnung geschlossen. Stellt sich die Frage: Besteht Anspruch auf Entschädigung bei behördlich angeordneter Betriebsschließung im Einzelhandel? (Foto: fotoART by Thommy Weiss/pixelio.de)

Alle reden derzeit von bereits beschlossenen staatlichen Sofortmaßnahmen und Hilfspaketen, von Kurzarbeit, Steuerstundung und von allgemeinen Sparmaßnahmen. Das Thema der finanziellen staatlichen Entschädigung von unwesentlichen Vermögensnachteilen aufgrund der behördlich angeordneten Ladenschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) tritt demgegenüber fast völlig in den Hintergrund, so der Saarbrücker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Arnd Lackner, Landesregionalleiter Saarland der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. mit Sitz in Kiel.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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