Betriebliche Mitarbeit
Wenn Verwandte im Betrieb mitarbeiten, schaut der Fiskus genauer hin. Entscheidend ist dabei der Fremdvergleich. (Foto: clipdealer.com)

Betrieb 2015-02-02T00:00:00Z Angehörige wie Fremde behandeln

Angehörige im eigenen Betrieb zu beschäftigten ist grundsätzlich legal. Doch Prüfer des Finanzamts schauen ganz genau hin – der Fiskus geht davon aus, dass viele Betriebe mit Angehörigen Schein-Beschäftigungsverhältnisse eingehen. Wir geben Hinweise, wie Sie keinen Grund zur Beanstandung liefern. (Foto: clipdealer.com)

Angehörige müssen wie Fremde für Sie sein. Wenn man einen Angehörigen im eigenen Betrieb beschäftigt, hat man bestimmt ein gutes Verhältnis zu ihm. Doch wenn es um den Arbeitsvertrag geht, müssen Sie den Angehörigen wie einen Fremden behandeln. Denn das Finanzamt verlangt, dass der Arbeitsvertrag und auch die Durchführung der Tätigkeit einem sogenannten Fremdvergleich standhält. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie dem Angehörigen kein „Traumgehalt“ zahlen können. Es darf nur so hoch sein, dass man annehmen kann, Sie würden diesen Lohn auch einem Fremden bezahlen.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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