Ein Baustein zur Behebung des Fachkräftemangels und ein Meilenstein der Integrationspolitik zugleich soll es sein: Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes. Wie ausländische Berufsqualifikationen damit in Deutschland anerkannt werden können, verraten ab sofort eine Internetseite und eine Telefonhotline. (Foto: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de)
Am 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Schätzungsweise bis zu 300.000 Menschen könnten von dem Gesetz profitieren, schreibt das Ministerium. "Das Anerkennungsgesetz ist ein Meilenstein in der Integrationspolitik", betonte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Zugleich sei die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels.
Zeitgleich sind seit Montag, 2. April, ein Informationsportal im Internet und ein Telefon-Hotline zum Gesetz an den Start gegangen. "Hier erfährt jeder, der seinen im Ausland erworbenen Abschluss bewerten lassen möchte, wohin er sich wenden muss", so die Bundesbildungsministerin.
Internetportal und Telefonhotline

Das Informationsportal "Anerkennung in Deutschland" ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung. Wer seinen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen lassen möchte, erfährt dort, wohin er sich wenden muss und welche Papiere er für sein Verfahren benötigt. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.
Ergänzend zum Anerkennungsportal schaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bildungsministeriums eine Telefon-Hotline frei, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten dort in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.
Regionale Anlaufstellen
Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte kann sich auch im Rahmen des Förderprogramms IQ (Integration durch Qualifizierung) bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformation zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle.
Das Gesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Länder haben angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen. Das betrifft etwa Lehrer oder Ingenieure.
Weitere Informationen zum Anerkennungsgesetz finden Sie hier