Altuntergründe erhalten
Mischuntergrund aus Parkettdielen, Fliesen und Holzplatten. (Foto: Codex)

2018-06-25T00:00:00Z Altuntergründe erhalten

Einwandfreie und somit unproblematische Untergründe sind der Wunsch jedes Planers, Handwerkers und Bauherrn, da so nicht nur Mühe und Arbeitszeit, sondern auch Kosten gespart werden. Im Sanierungs- und Renovierungsbereich liegen Wunsch und Realität jedoch weit auseinander: Der Fliesenleger findet nur zu häufig „kritische Untergründe“ vor, die er zunächst in belegreife Untergründe aufbereiten muss. (Foto: Codex)

Die Arbeit des Fliesenlegers baut obligatorisch auf die Vorleistungen anderer Gewerke auf. Eine Prüfung des Untergrunds durch den Fliesenleger vor Arbeitsbeginn ist daher unabdingbar. Egal, ob Neubau oder Sanierungsobjekt: Mit seinem Fachwissen beurteilt er die Unterkonstruktion auf Eignung speziell für seine Arbeiten. Da im Sanierungsfall die Vorleistungen schon einige Jahre zurückliegen, muss er den Untergrund besonders sorgfältig prüfen. Versäumt der Fliesenleger eine eingehende Vorabprüfung und es kommt zum Schaden aufgrund mangelhafter Vorleistungen, haftet er dafür.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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