Am 1. Januar 2010 ist die zweite Änderungsverordnung in Kraft getreten, die die Vorschriften für Teil IV der Meisterprüfung an die neue Ausbilder-Eignungsverordnung anpasst.
Hiermit soll die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung innerhalb der gesamten gewerblichen Wirtschaft für die Ausbildungsbefugnis sichergestellt werden, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einer aktuellen Presseerklärung mit.
Die Neuerungen betreffen nicht nur die Meisterinnen und Meister in ihrer Rolle als Vermittler von Fachkompetenzen, sondern auch als Erzieher und Lernprozessbegleiter, so das BMWI weiter.
Der Text der Verordnung kann über die Internetseite des Ministeriums als Download-Datei abgerufen werden.