
2020-02-28T00:00:00Z Abschlagszahlungen: Gewusst wie!
Bei größeren Aufträgen in Vorleistung zu gehen, birgt für viele Handwerker ein finanzielles Risiko. Eine gute Möglichkeit, in diesen Phasen liquide zu bleiben, sind Abschlagszahlungen. Ein Recht, das noch zu selten genutzt wird. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte zu diesem Thema erläutert. (Foto: Archiv)
Bei Geschäften, die mit Handwerkern geschlossen werden, handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei denen der Gegenstand, um den es geht, erst noch hergestellt werden muss. Nicht selten hat das herzustellende Werk einen größeren Umfang und die Herstellungsdauer ist dementsprechend lang. Dem Handwerker können dadurch hohe Kosten nicht nur im Vorfeld entstehen, die durch Abschlagszahlungen besser handhabbar sein sollen. Die „Abschlagszahlung“ ist vor allem im Bürger- lichen Gesetzbuch (BGB – Paragraf 632a) geregelt. Die dort mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2018 vorgenommenen Änderungen haben unter anderem auch die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen vereinfacht.
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