
2018-12-13T00:00:00Z Ab Januar gilt der neue niedrige Staubgrenzwert!
Mit Ablauf des Jahres endet die bislang geltende Übergangsregelung für die A-Staubfraktion auf Baustellen. Ab 1. Januar 2019 gilt ein Grenzwert von 1,25 mg/m³ A-Staub verbindlich für alle Gewerke. Das ist weniger als ein pulverisiertes Stück Würfelzucker, verteilt auf einen Kubikmeter Raum. Fliesenleger müssen sich also vorbereiten, soll ihren Baustellen nicht die sofortige Schließung wegen Überschreitung der Staubgrenzwerte drohen. Tim-Olaf Böl, Seminarleiter „Staubfreies Arbeiten“ bei Team Direkt, erklärt, was das bedeutet und welche Maßnahmen dringend zu ergreifen sind. (Foto: Team direkt)
Für Fliesenleger ist es Alltag: Bei fast jeder Badrenovierung müssen erst einmal die alten Fliesen und der Mörtel von Wänden und Boden runter, bevor es an das Verlegen der neuen Fliesen geht. Und selbst dann müssen häufig nochmal Boden oder Wand glatt geschliffen werden. Bei diesen Arbeiten entstehen eine ganze Menge Staub und Schmutz. Nicht zu vergessen beim Schneiden der Fliesen mit Diamantschneider – und selbst beim Verlegen Fliese auf Fliese entsteht trotz direkter Absaugung Schleifstaub.
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