5 Regeln zum UV-Schutz auf dem Bau Beitragsbild
Das Plakat kann man sich kostenlos herunterladen. (Abb.: BG Bau)

Betrieb 2020-06-15T00:00:00Z 5 Regeln zum UV-Schutz auf dem Bau

Wer beim Terrassenplattenverlegen in der Sonne schwitzt, denkt daran vermutlich als Letztes: Hautkrebs. Doch er ist die Berufskrankheit Nummer 1 – und wer im Freien arbeitet, ist natürlich besonders gefährdet. Die Berufsgenossenschaft Bau hat fünf Tipps, wie sich Outdoor-Worker schützen können. (Abb.: BG Bau)

Jedes Jahr erkranken rund 98.000 Menschen am weißen Hautkrebs. Das Risiko könnte mit dem Klimawandel wachsen, denn mehr sonnige Tage bedeuten mehr Tage mit hohen Werten ultravioletter Strahlung. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt fest, dass die Zahl UV-bedingter Hautkrebs-Erkrankungen seit Jahren zunimmt. Seit der weiße Hautkrebs (das Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose) 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, ist er die häufigste angezeigte Berufskrankheit.

Einfache Tipps beherzigen

Der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU) berät Betriebe zum Thema Vorsorge: „Der AMD der BG BAU bietet den Beschäftigten Beratungsgespräche und auf Wunsch auch Hautscreenings an. Die Diagnosen werden ausschließlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat“, erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU.

Das sind die fünf wichtigsten Tipps in Kurzform:

  • Sonne meiden
  • Möglichst Schatten aufsuchen, vor allem zwischen 11 und 16 Uhr
  • Beim Arbeiten auf langärmelige Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz achten
  • UV-Schutzcreme verwenden mit mindestens Lichtschutzfaktor 30
  • Regelmäßig zur Vorsorge gehen

Kostenloses Infomaterial für Betriebe

Die Tipps gibt es auch als Plakat zum Download. Umfangreiche Infos zur Wirkung und Risiken von UV-Strahlen, einen Selbsttest, eine Bauwetter-App und vieles mehr finden sich auf der Themenseite zum UV-Schutz.

Vorsorgeangebote sind Pflicht für Betriebe

Seit Sommer 2019 müssen alle Betriebe, deren Beschäftigte „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" ausüben, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Das schreibt die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vor. Detaillierte Informationen dazu und ein Musteranschreiben, mit dem Betriebe diese arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten können, stellt die BG Bau hier bereit.

www.bgbau.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
Newsletter