Auf der turnusmäßigen Sitzung der Landesfachgruppenleiter und Geschäftsführer des Fachverbandes Fliesen und Naturstein (FFN) standen eine Reihe interessanter Themen auf der Tagesordnung. (Foto: FLIESEN & PLATTEN)
So setzt sich der Verband zum Beispiel an verschiedenen politischen Stellen stark dafür ein, dass § 5 der Handwerksordnung auch für nach 2003 zugelassene Meisterbetriebe im Fliesenlegerhandwerk gilt. Der Paragraph besagt, dass andere Gewerke in begrenztem Umfang mit ausgeführt werden dürfen.
Außerdem stellte der Geschäftsführer des FFN, Rudolf Voos, erste Ergebnisse einer Sachverständigen-Befragung vor. Danach sind 33 Prozent der im Zeitraum zwischen 2005 und 2009 begutachteten Schadensfälle auf eine mangelnde oder fehlende Qualifikation der ausführenden Betriebe zurückzuführen.
In einer weiteren Befragung wurde die Struktur und die Bedürfnisse der Mitgliedsbetriebe abgefragt. Das Ziel: Die Leistungen des Verbandes noch zielgenauer auf die Interessen der Betriebe zuzuschneidern. Auch zu dieser Umfrage stellte Rudolf Voos erste Ergebnisse vor.
Darüber und über weitere Themen berichtet FLIESEN & PLATTEN ausführlich in der November-Ausgabe.
