
In den Städten und Gemeinden scheitert die Durchführung von Baumaßnahmen zunehmend an fehlenden Personalkapazitäten in den Genehmigungsbehörden. So werden unter anderem Ausschreibungen zurückgestellt und Baugenehmigungen nicht mehr erteilt. Quast: „Im Interesse der Gesamtwirtschaft müssen einzelne Wirtschaftszweige wie die Baubranche den Betrieb fortführen. Dafür ist es kontraproduktiv, wenn auf der Baustelle kein Gerüst aufgestellt werden darf, die Bauabnahme auf der Baustelle nicht durchgeführt wird oder die Baugenehmigung grundsätzlich nicht erteilt wird.“
Der Präsident des Spitzenverbands der Branche fordert daher, die Aktivitäten in den Bauverwaltungen wieder hochzufahren. „Wo nötig, müssen bestehende Prozesse der Bauämter an die derzeitige Lage angepasst werden, zum Beispiel in der Bauplanung. Dazu muss geprüft werden, ob über Bebauungspläne und weitere baurechtliche Fragen auch ohne Sitzung des Gemeinderats entschieden werden kann“, appelliert Quast an die öffentliche Verwaltung.
Er fordert zudem, die Weichen für die Zeit nach der Corona-Krise zu stellen: „Um die Bautätigkeit zu beleben, sollten wir von einer Genehmigungs- zu einer Anzeigepflicht kommen. Widerspricht die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann der Betrieb die Arbeit fortführen. So könnten viele Prozesse erheblich beschleunigt werden. Unter Beachtung der gebotenen Arbeitssicherheits- und Hygienevorschriften muss die Arbeit in den Bauämtern wieder intensiviert werden, nicht zuletzt, damit die öffentliche Hand ihrer Zahlungspflicht nachkommt. Es kann nicht sein, dass einsatzfähige Bauunternehmen in Kurzarbeit gehen, weil in den Kommunen keine Beschlüsse zur Freigabe von Geldern oder für die Planung von Bauleistungen gefasst werden.“
20.04.2020