
Für die Fliesenlegearbeiten in Großküchen gibt es in verschiedenen Merkblättern Hinweise beziehungsweise Vorschriften, die vom Fliesenleger zu beachten sind.
Als allgemeine Regeln finden sich in der DGUV Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe folgende Hinweise: „3.2.2.1 Fußböden in Räumen müssen sicher begehbar und leicht zu reinigen sein und eine ausreichende Belastbarkeit für die zu erwartenden Beanspruchungen aufweisen. Sicher begehbar bedeutet, dass der Fußboden rutschhemmend und eben ist sowie keine Stolperstellen vorhanden sind. Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm.“
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01.10.2020