
Neben den Anforderungen an die Festigkeit, Tragfähigkeit, Rissfreiheit und Belegreife des Untergrunds muss dieser auch ausreichend Ebenheit besitzen, die richtige Höhenlage in Bezug auf vorgegebene Höhenbezugspunkte und Einbauteile haben sowie gegebenenfalls das erforderliche Gefälle aufweisen beziehungsweise horizontal/vertikal eingebaut sein. Die Ebenheit des Untergrunds ist unabhängig von dessen Neigung zu prüfen. Zulässige Grenzwerte für Toleranzen sind in DIN 18202 definiert, für die Ebenheit von Untergründen in Tabelle 3.
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05.02.2021