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Sonderkonstruktionen und was man dazu wissen sollte

Besonders bei Aufträgen im Bestandsbau sind häufig Situationen anzutreffen, die ein Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausschließen und Sonderkonstruktionen erfordern. Die müssen keineswegs so problematisch sein, wie mitunter dargestellt. Eine offene Kommunikation ist allerdings unabdingbar.

Auch barrierefreie Ausführungen nach DIN 18040 zählen zum Bauen mit Sonderkonstruktionen, da es zum Teil im Widerspruch zu anderen Fachregeln steht. (Foto: Gutjahr)

Der Begriff Sonderkonstruktion stößt zu Unrecht auf Vorbehalte und das Thema wird auch unter Fachleuten immer wieder kontrovers diskutiert. Bei Sachverständigen scheinen regelgerechte Gräben zwischen denen zu verlaufen, die stets regelgerechtes Bauen einfordern, und denen, die flexibel nach dem optimalen Ergebnis für die jeweilige Bausituation trachten.

Die diametral unterschiedlichen Betrachtungsweisen, die sich zwangsläufig auch in der Beurteilung von beanstandeten und kritisierten Bauleistungen niederschlagen, sind für das Handwerk ein großes Problem. Denn wenn sich schon die Experten uneinig sind, wie soll dann erst das Handwerksunternehmen selbst sicher sein, die für den Auftraggeber optimale Lösung zu realisieren?

Vertragliche Grundlagen

Dabei kommt es entscheidend auf die vertraglichen Grundlagen an. Wenn die Parteien die Geltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks für ihren Werkvertrag vereinbaren (was häufig ohne Bewusstsein hinsichtlich der Konsequenzen geschieht), dann sind diese Regeln Vertragsinhalt. Die Parteien sind freilich keineswegs gezwungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks zur Richtschnur ihres Werkvertrags zu machen.

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Sonderkonstruktionen beim 3. FLIESEN&PLATTEN-FORUM

Sind Sie an weiteren Informationen zu Sonderkonstruktionen interessiert? Dem Thema wird auch auf dem kommenden FLIESEN & PLATTEN-FORUM, das am

2. und 3. Februar 2012 in Köln stattfinden wird, ein breiter Raum eingeräumt.

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Sonderkonstruktionen – und was man dazu wissen sollte

Besonders bei Aufträgen im Bestandsbau sind häufig Situationen anzutreffen, die ein Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausschließen und Sonderkonstruktionen erfordern. Im folgenden Beitrag gehen die Autoren darauf ein, dass diese Sonderkonstruktionen keineswegs so problematisch sein müssen, wie mitunter dargestellt, und eine offene Kommunikation zwischen Unternehmer und Bauherr bereits im Vorfeld unabdingbar für eine erfolgreiche Auftragabwicklung ist.

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